Aktuell gehen mehrere Berichte durch das Internet, nach denen einzelne große Musikkonzerne wie Sony, Warner & Co verschiedene Blogger abgemahnt haben, weil diese entweder ein bestimmtes Mix-Tape direkt zum Download angeboten haben bzw. darauf unzulässigerweise verlinkt haben sollen.
Wie so oft geht allerdings bei der Frage nach der Berechtigung dieser durch die Kanzlei Rasch geltend gemachten Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche in manchen Berichten einiges durcheinander. Auch muss man abwarten, ob es sich dabei wirklich um eine teilweise vermutete „Abmahnwelle“ bzw eine grösser angelegte Aktion handelt. Dennoch möchte ich diese Fälle zum Anlass nehmen, ein paar allgemeine Ausführungen zur Linkhaftung zu machen.