Das sogenannte Web 2.0 hat sich im Internet aber auch im Arbeitsalltag etabliert und ist für viele Unternehmen (und wenn nur über die Mitarbeiter) heute schon gelebte Realität. Es ist unter Experten keine Frage, dass die die Social Media Dienste (wie XING, Facebook, Twitter und viele andere) die allenthalben als Kommunikationskanal genutzt werden, auch in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen werden. Dies zeigen nicht zuletzt deren immense Zuwachsraten (nett visualisiert im Echtzeit-Zähler am Ende dieses Beitrags) .
(Il-)Legalität von Personensuchmaschinen – Datenschutzrechtliche Grenzen für yasni, 123people & Co
Personensuchmaschinen sind zwischenzeitlich weit verbreitet. Neben den deutschsprachigen Diensten wie yasni oder 123people gibt es weltweit eine Vielzahl dieser Plattformen (siehe auch spock, pipl und andere). Die oben genannten Plattformen sind in aller Regel Metasuchmaschinen die Daten anderer Suchmaschinen bzw. anderweitiger Plattformen (wie z.B. verschiedener Social Networks) aggregieren und zusammengefasst anzeigen. Es ist keine neue Erkenntnis, dass nicht zuletzt Personalverantworliche diese und ähnliche Werkzeuge dazu nutzen, sich einen Überblick über Bewerber zu verschaffen.
Enterprise 2.0 & Recht – Blogs, Wikis & Social Networks im Intranet (TEIL 3 Arbeitsrecht und Zusammenfassung)
Wie die gestrige Veranstaltung „Enterprise 2.0 – Unternehmen zwischen Hierarchie und Selbstorganisation“ des Münchner Kreises auf der Messe discuss & discover – auf der auch ich eine Präsentation zu den rechtlichen Implikationen halten konnte – zeigt, ist das Thema Enterprise 2.0 in Deutschland angekommen. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Web 2.0 erkennen Unternehmen dass Mitarbeiter- & Projektblogs, Wikis oder Social Networks, können auch Empfehlungs- oder Bewertungsfunktionalitäten, Social Bookmarking Anwendungen oder RSS-Reader im unternehmensinternen Intranet in einer Vielzahl von Anwendungszenarien wertvolle Dienste leisten.
LG Hamburg: Videoportal Youtube haftet als Mitstörer für rechtswidrige Videos
Bereits im April 2008 hatten wir über einen drohenden Rechtsstreit gegen die Videoplattform Youtube berichtet, indem die Witwe des ehemaligen Präsidenten des Zentralrats der Juden wegen eines rechtsradikalen Videos gegen die Plattformbetreiber vorgehen wollte.
Zum damaligen Hintergrund:
Stein des Anstoßes sei unter anderem ein Video, auf dem ein Porträt des mittlerweile verstorbenen Zentralrats-Präsidenten Paul Spiegel verbrannt wird. Der rechtsradikale Hintergrund dieser Tat werde durch Hakenkreuzsymbole zusätzlich herausgestellt. YouTube habe dieses Video monatelang zur Verfügung gestellt.