Mit der ständig wachsenden Bedeutung von Facebook mehren sich auch die rechtlichen Probleme, die im Zusammenhang mit der professionellen und auch privaten Nutzung auftreten. Nicht unüblich sind Fälle in denen die Inhaber von Namens- und Markenrechten Accounts herausverlangen, die (vermeintlich oder tatsächlich) unzulässigerweise in ihre Rechte eingreifen. Diese Fragen treten in der anwaltlichen Beratungspraxis im Zusammenhang mit verschiedenen Social Media Plattformen bereits mehrfach auf.
Erst kürzlich hatte die Stadt Mannheim von einem Internetunternehmer den Twitter Account www.twitter.com/mannheim herausverlangt (siehe meinen damaligen Blogbeitrag Twitter & Recht – Stadt Mannheim fordert „ihren“ Account heraus).