Während der Aufzeichungspause der Vorlesungen zum Basislehrgang der Social Media Akademie hat Ralf Scheurer-Lee mit dem als PR-Blogger bekannten Klaus Eck und mir das untenstehende Videointerview zum Thema „Social Media Policy“ geführt.
Wie auch im Video anklingt, hat das Thema Richtlinien für die Nutzung der Sozialen Medien – unabhängig davon ob diese als Guidelines, Policy oder Governance bezeichnet werden – ganz unterschiedliche Komplexe abzubilden. Ganz spannend finde ich dabei den Austausch und die Austarierung rechtlicher Einflüsse mit denen, die aus Sicht der Unternehmenskommunikation zu berücksichtigen sind. Seit einiger Zeit bin ich mit verschiedenen PR-Experten im Gespräch, wie dieses Ziel am Besten erreicht werden kann. Oft finden sich dabei interessengerechte Lösungen, die bisweilen auch in bestehende Regelungsregimes (wie z.B. Unternehmensrichtlinien zur (privaten) Nutzung des Internet) integriert werden können.
Als „Fan“ der Sozialen Medien und der neuen Optionen, die sich für Unternehmen mit und über Social Media erschließen, halte ich eine weitgehende Öffnung auch für die Mitarbeiter für sinnvoll. Dabei dürfen jedoch rechtliche Implikationen und auch berechtigte Interessen des Unternehmens nicht vernachlässigt werden.
Die meisten Unternehmen sind im Hinblick auf Social Media erst noch am Anfang. In weiten Teilen fehlt es noch an der notwendigen Medienkompetenz, die denknotwendig auch grundlegende rechtliche Einflüsse beinhalten. Mitarbeiter, die in den Sozialen Medien aktiv werden (sollen), müssen – im eigenen wie auch im Interesse des Unternehmens – mit Social Media Guidelines und ergänzenden internen Schulungen vorbereitet werden. Dieses Vorgehen, welches sich bei einigen Unternehmen bereits bewährt hat, schützt nicht nur die Unternehmensleitung vor unliebsamen Überraschungen, sondern bewahrt auch die Mitarbeiter vor einem versehentlichen Überschreiten bestehender (rechtlicher) Grenzen. Darüber hinaus sorgt oft erst die rechtzeitige Vermittlung des notwendigen Know-How dafür, dass Unternehmensaktivitäten in und über die Sozialen Medien auch zum Erfolg werden.
Unternehmen werden sich aus meiner Sicht unabhängig davon, ob sie selbst im Social Web aktiv werden wollen oder nicht mit dem Phänomen Social Media auseinandersetzen müssen.
Zum einen entdecken immer mehr Mitarbeiter und auch einzelne Unternehmensbereich die Möglichkeiten der Sozialen Medien für sich. Das Verbot der Nutzung der der Sozialen Medien am Arbeitsplatz wird deshalb sicher nicht verhindern, dass sich der ein oder andere Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit über sein berufliches Arbeitsumfeld äußert. Zum anderen werden mobile Endgeräte zunehmend in unseren (Arbeits-)alltag einziehen und die Nutzung der Sozialen Medien zum selbstverständlichen und allgegenwärtigen Umgang werden lassen. Und „last but not least“ vergeben sich Unternehmen mit entsprechenden Verboten natürlich einiges an Möglichkeiten, die die Sozialen Medien bieten.
Ein proaktives Herangehen an die Sozialen Medien mit Mitarbeiterrichtlinien für die Sozialen Medien und ergänzenden Schulungen ist deshalb klar vorzuziehen (mittelfristig wahrscheinlich sogar alternativlos). Nicht zuletzt um Unternehmen vor möglichen Risiken zu bewahren, die in der Regel eher durch Mitarbeiter entstehen, denen die notwendige Medienkompetenz gerade fehlt.
Weiterführend dazu:
Social Media Richtlinien – (Rechtliche) Leitplanken schaffen Medienkompetenz
Interview in der ZEIT Online „Verbote sind keine Lösung“
Social Media Guidelines & Recht – Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen (Teil 1)
Social Media Guidelines & Recht – Kritische Analyse der SAP Social Media Participation Richtlinien (Teil 2)
Social Media Guidelines & Recht – Praxishinweise zur Einführung von Richtlinien (Teil 3)
Leider funktioniert der Link zu Teil 1 von Social Media Guidelines & Recht nicht.
Vermeiden lässt sich das Aufeinandertreffen von privat und beruflich wie bei facebook, wo sich inzwischen auch zahlreiche Unternehmen präsentieren, mit Sicherheit nicht. Es wird meiner Ansicht allerdings noch dauern, bis es zu jedem Unternehmen vorgedrungen ist, dass es Richtlinien für die Nutzung von SM geben sollte.