Social Media & Arbeitsrecht – Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen

Im Rahmen eines Interviews für finanzplaner.tv durfte ich kürzlich einige Fragen zum Thema „Social Media & Arbeitsrecht“ und den Umgang von Unternehmen mit der veränderten Kommunikation im Web 2.0 geben.

Mit freundlicher Genehmigung der finanzplaner.tv GmbH kann ich das Video mit einigen entsprechenden Hinweisen nun auch hier veröffentlichen.

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Wie in dem Videobeitrag erläutert, sollte die Schaffung bzw. Steigerung von Medienkompetenz bei den eigenen Mitarbeitern zentrale Zielsetzung entsprechender Richtlinien sein. Auch in Deutschland führen aktuell immer mehr Unternehmen entsprechende Leitplanken für die Mitarbeiter ein.

Viele der neu auftretenden Probleme und damit auch etwaige Risiken im Umgang mit den Sozialen Medien resultieren ganz stark aus der Tatsache, dass im Web 2.0 jeder Internetnutzer (und damit natürlich auch alle Mitarbeiter eines Unternehmens) alle Arten von Inhalten im Internet posten und damit unmittelbar veröffentlichen können.

Während der normale Nutzer vor dieser Entwicklung (quasi im Web 1.0) im Internet Inhalte im wesentlichen konsumiert hat, gibt es heute als typisches Phänomen des Web 2.0 eine unüberschaubare Vielzahl von Plattformen, die ohne große technische Hürden die Veröffentlichung von Texten, Fotos, Audio- und Videoinhalten ermöglichen. Dieser Trend wird in naher Zukunft noch weiter durch die Tatsache verstärkt, dass bald jeder ein internetfähiges Mobiltelefon besitzt, welches die ortsunabhängige und jederzeitige Veröffentlichung all dieser Inhalte ermöglicht. Damit kann jeder Internetnutzer zum Publikationsmedium werden.

Dies führt naturgemäß dazu, dass auch eine Vielzahl von Personen Inhalte im Internet veröffentlichen, ohne die notwendige Kompetenz für dieses Medium, die besonderen Dynamiken des Social Web aber auch die verschiedenen rechtlichen Implikationen zu haben.

Das vorderste Ziel von Unternehmen muss es daher sein, die notwendige Medienkompetenz zu vermitteln. Die Erfahrung zeigt, dass Mitarbeiter die die Risiken und auch rechtlichen Implikationen (z.B. aus dem Datenschutz, Urheberrecht etc.) kennen, auch bewusster mit dem Medium umgehen. Damit reduzieren sich etwaige Risiken der Nutzung von Social Media im Unternehmen oder am Arbeitsplatz ganz erheblich.

Dabei sollten insbesondere auch arbeitsrechtliche Fragen, eine mögliche Einbeziehung des Betriebsrates aber auch die Vereinbarkeit der Guidelines mit bestehenden Unternehmensregeln (z.B. der Regelung zur (privaten) Nutzung des Internet) nicht unberücksichtigt bleiben.

Weitergehende Hinweise zur inhaltlichen Gestaltung und Umsetzung entsprechender Social Media Guidelines:

Social Media Guidelines (TEIL 1) – Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen
Social Media Guidelines (TEIL 2) – Kritische Analyse der SAP Social Media Participation Richtlinien
Social Media Guidelines (TEIL 3) – Praxishinweise zur Einführung von Richtlinien
Interview in der ZEIT Online „Verbote sind keine Lösung“
Social Media Richtlinien – (Rechtliche) Leitplanken schaffen Medienkompetenz

Gerne stehen wir bei weitergehenden Fragen oder Interesse an einem entsprechenden Inhouse Workshop telefonisch unter 0711 228 54 50 oder per E-Mail culbricht@diempartner.de zur Verfügung.

Gerne stehen wir bei weitergehenden Fragen oder Interesse an einem entsprechenden Inhouse Workshop telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menoldbezler.de zur Verfügung.

Comments

  1. Hallo Carsten,

    schickes Interview! Du wirkst freundlich, kompetent und wie immer sympathisch:-)

    Wobei ich bei der Einleitung des „Moderators“ kuirz dachte das wäre eine Aufzeichnung von 1972. Heiligs Blechle und dicken Gruß aus der Nachbarschaft,

    Tobi

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