Big Data, das ist der wertvollste Rohstoff unserer Zeit: Informationen in Form von Daten. Im Deutschen wird der Begriff traditionell mit Massendaten übersetzt. „Big“ bezieht sich auf die drei Dimensionen „volume“ , „velocity“ und „variety“.
- „Volume“ bezeichnet das Datenvolumen. Eine wachsende Anzahl an Teilnehmern und Anwendungen verursacht zunehmend mehr Daten. Die Speicherkapazität von Servern wird zwar stetig weiterentwickelt, wird aber auch rasch teuer. Deswegen gilt abzuwägen, welche Daten wertvoll sind.
- „Velocity“ meint die Geschwindigkeit der Datengenerierung und des Datentransfers. Um möglichst schnell reagieren zu können, müssen die Datenmengen zeitnah weiterverarbeitet werden. Man denke beispielsweise an Suchmaschinen, die pro Minute mit unzähligen Suchanfragen konfrontiert werden.
- „variety“ bezeichnet schließlich die Vielfalt der Datentypen und – quellen. Dies stellt traditionelle Datenbanksysteme vor eine große Herausforderung. Diese haben in der Regel Schwierigkeiten, die unstrukturierten Daten effizient weiterzuverarbeiten. Die Daten stammen aus sehr verschiedenen Bereichen, wie der elektronischen Kommunikation, der Energiewirtschaft, dem Gesundheitswesen oder aus der Geheimdienstarbeit. Big Data – Technologien fassen sämtliche Daten zusammen und analysieren sie unsortiert. Hierbei können die Daten in drei verschiedene Kategorien eingeteilt werden.
- Daten aus der Mensch – Mensch – Kommunikation (z.B. soziale Netzwerke)
- Daten aus der Mensch – Maschine – Kommunikation (z.B. e-Commerce-Anwendungen wie bei amazon.de)
- Daten aus der Maschine – Maschine – Kommunikation. (z.B. Überwachungsbilder)
Es handelt sich verkürzt um Datenmengen, die zu groß oder zu komplex, zu schnelllebig oder zu wenig strukturiert sind, als dass traditionelle Datenanalyseverfahren mit ihnen umgehen könnten. Gleichzeitig wird der Begriff auch für den Komplex der Technologien verwendet, die zum Sammeln und Auswerten der Datenmengen eingesetzt werden, um die in ihnen enthaltene Information nutzbar zu machen.
Big Data unterstützt Unternehmen und die Polizei
Verwendet wird die gewonnene Information im Allgemeinen zur Geschäftsprozessverbesserung, vor allem in der Technologieentwicklung und im Marketing und auch der Staat verspricht sich dadurch eine Verbesserung der Sicherheitslage. Wirtschaft und staatliche Behörden wünschen sich daher einen möglichst freien Zugriff auf die Daten, um sie analysieren und nutzen zu können. Dabei geht es vielfach auch um Daten, die in den Privatbereich des Menschen fallen. Konflikte mit den Persönlichkeitsrechten sind daher vorprogrammiert.
Datenschutz und Wettbewerb bei Big Data
Sind Daten im Spiel, ist es natürlich auch das Datenschutzrecht (=> Datenschutzrecht). Dieses ist Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das im informationellen Bereich gleich zwei Spezialgrundrechte bereithält. Das ist zum einen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und zum anderen das jüngere Recht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Das Datenschutzrecht bietet neben bereichsspezifischen Gesetzen vor allem das allgemeine Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Landesdatenschutzgesetze (LDSG). Da nicht nur Wirtschaftsunternehmen Big Data für sich nutzen, sondern auch staatliche Stellen, wird hier auch das öffentliche Recht relevant. Beispielhaft sei hier das Polizei – und Sicherheitsrecht genannt. Denn es kommt freilich darauf an, wer Big Data einsetzt und zu welchem Zweck er dies tut. Schließlich sind Berührungen mit dem Urheberrecht und dem Wettbewerbsrecht (Marketing, hier insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – kurz: UWG) denkbar. Wird das Datensammeln und die Analyse ausgelagert oder Technologie hierfür angeschafft, kann auch Vertragsrecht entscheidend sein.
Diese Leistungen bieten wir Ihnen im Bereich Big Data an:
- Rechtliche Beratung und Projektbegleitung zu neuen Big-Data-Technologien vor allem im Hinblick auf Datenschutz und Urheberrecht
- Rechtliche Beratung zum Einsatz von aus Big Data gewonnen Informationen.
- Vertragsgestaltungen im Bereich Big Data
- Außergerichtliche und gerichtliche Beratung
Sie haben weitergehende Fragen? Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, Partner bei der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart, telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menooldbezler.de zur Verfügung.