„Blog“ ist die Kurzform zu Web Log, Logbuch. Es ist ein elektronisches Tagebuch oder Journal, das von einem oder mehreren Bloggern betrieben wird, indem regelmäßig Beiträge verfasst und auf der Webseite online gestellt oder andere Beiträge kommentiert werden. In der Regel wird mit Texten gearbeitet. Die Beiträge werden zumeist chronologisch abwärts sortiert. Über die RSS-Technologie können diese abonniert werden. Darüber hinaus können andere Blogger mittels Permalinks und Trackbacks ganz gezielt auf einen bestimmten Beitrag verweisen. Ein Blog ist ein Kommunikations- und Vernetzungswerkzeug und geht damit über die Funktion einer Webseite, die einseitige Kommunikation und Präsentation ermöglicht, hinaus. Aber Blogs sind noch mehr als das. Durch die Tendenz zur Vernetzung ist es für Suchmaschinen ein leichtes, Themen von besonderer Relevanz aus der Blogosphäre herauszufiltern und somit Trends zu erkennen. Blogosphäre beschreibt den virtuellen Bereich, in dem gebloggt wird.
Die Handhabung eines Blogs ist zumeist relativ einfach. Server und Software werden häufig von Bloganbietern bereitgestellt. Blogger können sich aus vorgefertigten Themes eine eigene Webseite erstellen. Bezahlt wird entweder über ein Abonnement oder über eingespielte Werbung. Auch für die Autoren eines Blog kann der Betrieb lukrativ sein. Sie können selbst Werbefläche vermieten oder anderweitige Kooperationen mit Unternehmen eingehen, um Geld zu verdienen (=> Marketing).
Thematisch sind dem einzelnen Blogger keine Grenzen gesetzt. Er kann über Aspekte seines Lebens berichten, den Blog als Notizsammlung verwenden oder seine Meinung zu spezifischen Themen äußern. Zum Teil nehmen Blogs auch das Ausmaß einer professionellen Internetzeitung an.
Urheberrecht, Haftung & Wettbewerbsrecht
Blogs bestehen größtenteils aus Text, aber nicht nur. Auch Fotos oder Videos können eingebunden werden. An Texten, Fotos und Videos bestehen Urheberrechte. Hat man das Werk selbst produziert, schützt das Urhebergesetz. Hat man es kopiert, kann die Verwendung zulässig sein, wenn
- das Werk keine „Schöpfungshöhe“ erreicht und deswegen schon nicht unter den Schutz des Urheberrechts fällt.
- zwar der Urheberrechtsschutz greift, der Urheber aber bereits vor siebzig Jahren gestorben und das Urheberrecht somit erloschen ist.
- der Urheber das Werk frei gegeben hat.
- der Urheber eine Creative Common Lizenz gewährt hat und sich die Verwendung im Rahmen der Lizenz bewegt.
- man vom Urheber eine Lizenz erworben oder der Urheber ohne Lizenzvereinbarung in die Verwendung eingewilligt hat.
- eine der Ausnahmen des Urhebergesetzes greift.
Zeigt die Fotographie eine fremde Person ist außerdem deren Recht am eigenen Bilde, geregelt im Kunsturhebergesetz, zu beachten. Grundsätzlich muss die betroffene Person einwilligen. Aber auch hier bestehen Ausnahmen, die in § 23 Kunsturhebergesetz geregelt sind.
Haftungsrechtlich und wettbewerbsrechtlich sind das Telemediengesetz (TMG) und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) beachtlich. Beide Gesetze schreiben für geschäftsmäßig betriebene Angebote unter anderem bestimmte Informationspflichten vor. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Haftung für das Setzen von Links (Linkhaftung), mit denen sich die Gerichte in der Vergangenheit immer wieder befasst haben und die sowohl Unternehmen als auch Privatleute betreffen kann.
In Zeiten von „Like“-Buttons, „Cookies“ und SEO ist außerdem der Datenschutz ein Thema, das im Blick behalten werden sollte.
Diese Leistungen bieten wir Ihnen im Bereich der Blogs an:
- Rechtliche Beratung für eine rechtssichere Internetpräsenz
- Prüfung Ihrer bereits vorhandenen Internetpräsenz
- Urheberrechtliche Abmahnungen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Sie haben weitergehende Fragen? Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, Partner bei der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart, telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menoldbezler.de zur Verfügung.