Daten

Der juristische Begriff des Datums wird je nach Rechtsgebiet unterschiedlich definiert. Unter den strafrechtlichen Schutz des § 202 a I StGB fallen beispielsweise „nur solche [Daten], die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden“.

Das Datum im Datenschutzrecht

Ob ein Datum frei erhoben und genutzt werden kann oder ob dafür bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen, richtet sich danach, ob die Datenschutzgesetze des Bundes oder der Länder (BDSG bzw. LDSG) anwendbar sind. Sie sind anwendbar, wenn es sich um sogenannte personenbezogene Daten handelt. Ein solches Datum ist eine Einzelangabe über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse eines Menschen, durch das dieser bestimmt oder bestimmbar wird. Anders als im Strafrecht ist es darüber hinaus egal, ob das Datum gespeichert ist oder nicht. Liegt ein solches personenbezogenes Datum vor, muss der Betroffene in die Erhebung und Verwendung seiner Daten grundsätzlich einwilligen, es sei denn, es liegt ein Ausnahmetatbestand des Datenschutzgesetzes selbst oder einer anderen Norm vor. (=> Datenschutzrecht)


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