Unternehmen, die das Konzept des Electronic Commerce (kurz: e-Commerce) verfolgen, wickeln sämtliche Geschäftsprozesse über elektronische Endgeräte ab. Ob nun Ware angeboten oder Support geleistet wird, das Unternehmen tritt mit dem Kunden nur über Laptop oder Smartphone in Kontakt. Der Kunde wiederrum, kann seine Ein- und Verkäufe bequem von der Couch aus über das Internet erledigen. Amazon.de ist hierfür ein herausragendes Beispiel. Das Unternehmen, welches 1994 als Onlineshop für Bücher begann, bietet inzwischen fast alles an, was das Herz begehrt. Kauf, Versand und Kundenservice werden dabei vornehmlich über das Internet bewerkstelligt.
Neben dem Internetvertrieb, wie ihn Amazon praktiziert, sind das Web-Marketing und das Online-Banking wichtige Bereiche des e-Commerce. Kundenbeziehungen können sowohl zu Verbrauchern (B2C) oder auch zu anderen Unternehmen (B2B) entstehen.
Vielfältige Formen des e-Commerce: Mobile-, Me – , Re-, No-Line Commerce und Trend-Mobile
Unter dem M-Commerce oder Mobile-Commerce versteht man den Kauf und Verkauf über drahtlose und mobile Endgeräte.
Im Me-Commerce werden die Angebote personalisiert. Dem Kunden werden auf seinem Display nur diejenigen Angebote angezeigt, die zu ihm und seinen Interessen passen.
Der Re-Commerce befasst sich mit dem digitalen Kauf und Verkauf gebrauchter Gegenstände.
Im Trend-Mobile werden Ladengeschäft und Internet über das mobile Endgerät miteinander verknüpft. Im Kern handelt es sich hierbei um Mobile-Commerce (s.o.). Daneben werden weitere Dienste angeboten. Diese können schlicht der allgemeinen Kommunikation oder Werbung dienen. Zuweilen helfen sie aber auch bei der Orientierung.
Beim No-Line Commerce/Seamless Commerce soll der Kunde problemlos zwischen digitaler und analoger Welt hin und her wechseln können. Die Grenzen zwischen stationärem Handel und dem Online-Handel zerfließen beispielsweise, wenn der Kunde im Schaufenster einen Pullover sieht, diesen über einen Barcode sogleich im Internet bestellen kann und ihn einen Tag später nach Hause geliefert bekommt.
Entwicklung des e-Commerce schreitet voran
Während StartUp-Unternehmen zunächst vor allem den Online-Handel revolutionierten, wenden sie sich zunehmend Finanzdienstleistungen zu. Sogenannte FinTechs stehen noch am Anfang ihrer Karriere. Der Begriff bezeichnet verschiedene neue Technologien im Finanzsektor. E-Commerce ist ein Modell der Zukunft.
Recht und e-Commerce
Im e-Commerce kommt klassisches Vertrags- und Handelsrecht zur Anwendung. Werden Gesellschaften gegründet wird Gesellschaftsrecht relevant. Vor allem die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist hier vielfach anzutreffen. Weitere Regelungen, die zu berücksichtigen sind, finden sich im Arbeitsrecht, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (hier vor allem das Thema Werbung), dem Markengesetz und dem Datenschutzrecht. Hinzu kommt internetrechtsspezifische Rechtsmaterie wie das Telemediengesetz.
Im Bereich des e-Commerce bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
- Wir beraten Sie gern zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Online-Shops oder Ihrer Mobile-App
- Wollen Sie eine Gesellschaft gründen, so entwerfen wir für Sie einen Gesellschaftsvertrag, der Ihren Wünschen und Anforderungen entspricht. Ist eine Anmeldung zum Handelsregister nötig, begleiten wir Sie durch diesen Prozess
- Wir unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen, wenn Sie neue Gesellschafter in eine bestehende Gesellschaft aufnehmen wollen
- Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Marke markenrechtlich zu schützen. Hier sind nationale, europäische und internationale Marken denkbar
- Wir erarbeiten mit Ihnen markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen
- Wir prüfen Ihren Internetauftritt und Ihre Marketingmaßnahmen auf Rechtskonformität und unterstützen Sie im Fall einer Abmahnung
Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.
Sie haben weitergehende Fragen? Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, Partner bei der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart, telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menooldbezler.de zur Verfügung.