Mobile Business gehört zum E-Business und könnte auch als Mobile-Commerce im weiteren Sinne bezeichnet werden. Hauptmerkmal ist die Abwicklung sämtlicher Geschäftsprozesse über mobile Entgeräte. Kunden werden folglich über ihr Smartphone angesprochen. Auch der übrige geschäftliche Kontakt und die Transaktionen finden über das Internet statt (siehe auch e-Commerce). Mobile Business wird ortsunabhängig betrieben.
Mobile Business ist mehr als Mobile-Commerce
Wie das E-Business, beschreibt das Mobile Business eine größere Teilmenge. Dem Mobile Business zugehörig ist beispielsweise auch das Mobile Learning. Damit ist es weiter als der Mobile-Commerce, der sich mit dem Handel von Produkten und Dienstleistungen befasst. Weitere Aspekte des Mobile Business sind Mobile Marketing, Mobile Entertainment, Mobile Health und das Mobile Recruiting. Aktuell wird vor allem zum Mobile Payment experimentiert. Das Thema Mobile und Health wirft die heftig diskutierte Frage auf, ob Gesundheitsdaten kommerzialisiert werden dürfen und sollen. Nicht mehr weg zu denken ist inzwischen das Mobile Ticketing, bei dem man Eintrittskarten, Fahrkarten oder Flugtickets über das Smartphone bereithalten kann.
Möglich wurde die Entstehung des Mobile Business mit der Entwicklung von Smartphones und Tablets, sowie dem Aufkommen der App-Stores.
Mobile Business und Recht: Datenschutz und UWG
Smartphones werden rege benutzt. Nicht nur zum Telefonieren oder dem Schreiben von SMS, sondern auch zum Surfen. Dabei entstehen jede Menge Daten. Ein Vorteil des Mobile Business besteht darin, dass die Benutzer ohne größere Probleme eindeutig identifiziert werden können. Das wiederrum ruft das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Landesdatenschutzgesetze (LDSGs) auf den Plan. Wegen der besonders sensiblen Daten, die im Rahmen von Mobile Health generiert werden, wird der Datenumgang hier besonders streng behandelt. Da über mobile Endgeräte vielfach auch mediale Informationsangebote gemacht werden, muss auch das Telemediengesetz (TMG) beachtet werden. Weiter können das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Hinblick auf einen fairen Wettbewerb, das Markengesetz, das Urheberrecht, das Arbeitsrecht und das allgemeine Vertragsrecht einschlägig sein. Falls eine Gesellschaft zum Betrieb eines Mobile-Business-Unternehmens gegründet werden soll, ist natürlich an das Gesellschaftsrecht zu denken.
Diese Leistungen bieten wir unter anderem im Bereich des Mobile Business an:
- Rechtliche Beratung im Hinblick auf die Rechtskonformität Ihres Internetauftritts, der Gestaltung Ihrer App, Ihrer Werbemaßnahmen
- Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihre Angebote
- Datenschutzworkshops und Guidelines
- Entwerfen eines Gesellschaftsvertrages und Anmelden der Gesellschaft
- Anmeldung und Verwaltung von Marken
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Abmahnungen und vertraglichen Streitigkeiten
Sie haben weitergehende Fragen? Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, Partner bei der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart, telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menoldbezler.de zur Verfügung.