Das Anerkenntnisurteil des LG Stuttgart ist im „elektronischen“ Blätterwald erfreulicherweise von einigen Blogs aufgegriffen worden. Nachdem das Landgericht Stuttgart weitestgehend unserer Argumentation gefolgt ist, bedeutet das Urteil einen deutlicher Fortschritt in dem Bestreben die Haftung von Portalbetreibern für „User Generated Conent“ zu begrenzen.
Forum-Shopping zum zweiten…
Nachdem mich einige Fragen zu meinen letzen Ausführungen zum so genannten Forum-Shopping erreicht haben, erlaube ich mir an dieser Stelle ein paar klarstellende Bemerkungen. Vorliegend haben wir bewusst eine negative Feststellungsklage in Stuttgart erhoben, um eine Entscheidung des LG Hamburg, welches hinsichtlich der Haftung eine portalbetreiberunfreundlichere Haltung vertritt, zu vermeiden. Dies Möglichkeit besteht grundsätzlich, wenn es um angebliche Rechtsverletzungen im Internet geht. Es kann regelmässig in jedem Bezirk Deutschlands eine Zuständigkeit des jeweiligen Landgerichts begründet werden. Für eine negative Feststellungsklage kann sich der Abgemahnte also (unabhängig von seinem eigenen Sitz oder dem des abmahnenden Gegners (!!!)) eigentlich jedes beliebige Landgericht „heraussuchen“ (sog. Forum-Shopping).
Neben Stuttgart, welches sich vorliegend als guter Gerichtsstand herausgestellt hat, halte ich – auf Grundlage der letzten Rechtsprechung – aus Portalbetreibersicht auch München und Düsseldorf für gute Standorte (in jedem Fall besser als Hamburg). Soweit eine negative Feststellungsklage aussichtsreich erscheint, liegt die (freie) Auswahl beim Abgemahnten…
Berichterstattung
Abschließend möchten wir uns noch einmal ausdrücklich bei allen für die positive Berichterstattung bedanken. Exemplarisch seien
– das Gulli Board
– readster
– aber auch die Kollegen von der Kanzlei Lehmann & Graf
genannt.