Heise berichtet aktuell, über einige kritische Stimmen zu Verletzungen von Urheberrechten auf der Videoplattform YouTube. Amerikanische Mediengrössen wie NBC, Viacom und Twentieth Century Fox wollen YouTube grundsätzlich für die Inhalte verantwortlich machen, die auf der Plattform der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und haben in den USA teilweise auch schon konkret die Entfernung zahlreicher Videoclips gefordert.
Es ist wohl nur eine Frage der Zeit bis entsprechende Forderungen auch in Deutschland an solche Portale herangetragen werden.
Legt man die aktuelle Rechtsprechung (siehe Beitrag vom 8.Januar 2007 und Beitrag vom 10.Januar 2007), zugrunde, wird es bezüglich einer Haftung für entsprechendes User Generated Content, wie hochgeladene Musik oder Videoclips, wohl entscheidend auf die Filtermechanismen solcher Portale ankommen.
In Deutschland ist davon auszugehen, dass entsprechende Portalbetreiber, zumindest ab Kenntnis über rechtsverletzendes „User Generated Content“ technisch mögliche und – abhängig vom Einzelfall – zumutbaren Prüfungsmechanismen einführen müssen, um „kerngleiche“ Verstösse zukünftig zu verhindern. Ansonsten können die Plattformen ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden, was durchaus ein Risiko für das komplette Geschäftsmodell sein könnte.
Portale, die den Usern die Möglichkeit bieten, sollten sich deshalb frühzeitig über die Risiken informieren und über entsprechende Filtermechanismen Gedanken machen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.