Active Sourcing ist ein Konzept zur Personalbeschaffung. Während es im Recruitement darum geht, zunächst eine große Menge möglichst passender Kandidaten zu finden, ist die Aufgabe eines Active Sourcers durch gezieltes Steuern von Suchmaschinen mittels verschiedener Methoden und Werkzeuge einzelne Talente zu finden. Auch Social Media sind zunehmend eine beliebte Quelle. Der Prozess verläuft dabei wiederholend und agil, das heißt rekursiv und reflektiert vorgehend. Werden die passenden Bewerber gefunden, werden sie angesprochen. Das Active Sourcing endet, wenn der Bewerber Interesse anmeldet und sich beispielsweise in einen Talentpool einträgt. Das Recruitement arbeitet an dieser Stelle weiter, indem es etwa auch Bewerbergespräche durchführt.
Daten- und wettbewerbsrechtliche Fragen
Dabei fallen allerhand Daten an. Um Active Sourcing verantwortungsvoll und ohne Rufschädigung betreiben zu können, sollten die datenschutzrechtlichen Vorgaben an die Datenerhebung, – verarbeitung und – weitergabe von Bewerberdaten nach dem Bundesdaten – und den Landesdatenschutzgesetzen berücksichtigt werden (=> Arbeitnehmerdatenschutz)
Darüber hinaus stellt sich wettbewerbsrechtlich die Frage, wie potentielle Bewerber angesprochen und abgeworben werden dürfen. Das Abwerben fremder Mitarbeiter ist in einer durch Wettbewerb und Privatautonomie geprägten Gesellschaft grundsätzlich zulässig, sofern dadurch nicht verwerfliche Zwecke verfolgt oder unsittliche Mittel oder Methoden eingesetzt werden. Ein solcher verwerflicher Zweck würde beispielsweise verfolgt werden, wenn das andere Unternehmen behindert oder ausgebeutet werden soll. Das zielgerichtete Verleiten zum Vertragsbruch wiederrum stellt eine unsittliche Methode dar. Stehen die Konkurrenten in einem Vertragsverhältnis oder führen sie Vertragsverhandlungen, kann dies zu weitergehenden Beschränkungen führen, denn die Konkurrenten sind dann besonders schutzwürdig.
Klappt es mit dem Anwerben nicht auf Anhieb, weil der potentielle Bewerber beispielsweise noch ein Hochschulstudium abschließen, oder die nächste Karrierestufe erklimmen möchte, kann es im Interesse des Unternehmens liegen, den Kontakt dennoch aufrecht zu erhalten. Diese Beziehungspflege wird auch als Talent Relationship Management bezeichnet.
Social Media Guidelines und Active Sourcing
Immer mehr werden auch soziale Netzwerke dazu verwendet, um Talente aufzuspüren und anzusprechen. Das Verhalten der Mitarbeiter in diesem Rahmen wird rechtlich wie auch sozial dem Unternehmen zugerechnet. Unternehmen werden somit sowohl von rechtlichen Haftungsrisiken als auch mit der Gefahr von Rufschädigung durch rechtswidriges Verhalten ihrer Mitarbeiter bedroht. Unternehmen können ihre Risiken jedoch beträchtlich dadurch reduzieren, indem sie ihre Mitarbeiter mit den Fallstricken des Social Networking vertraut zu machen und ihnen mit Social Media Guidelines Orientierungshilfen an die Hand zu geben.
Diese Leistungen bieten wir Ihnen im Bereich des Active Sourcings an:
- Beratung zu Recruiting-Maßnahmen im Rahmen von Social Media in datenschutzrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht
- Erstellen und Prüfen von Social Media Guidelines
- Workshops für Mitarbeiter zum Thema Datenschutz, Haftung und Wettbewerbsrecht
- Beratung und Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen
Sie haben weitergehende Fragen? Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, Partner bei der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart, telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menooldbezler.de zur Verfügung.