Seit Jahren schlagen sich zahlreiche Unternehmen mit der „leidigen“ Impressumspflicht und entsprechenden Abmahnwellen herum. Dabei verfolgt die aus § 5 TMG erwachsende Impressumspflicht zunächst einmal einen durchaus nachvollziehbaren Zweck, nämlich den Besuchern des jeweiligen Telemediums ausreichende Informationen über die Identität des Betreibers zur Verfügung zu stellen. Damit sollen der möglichen Anonymität und schweren Identifizierbarkeit im Internet entgegengewirkt und Nutzer des jeweiligen Angebots nicht de facto rechtlos gestellt werden.
Erste Abmahnungen wegen fehlendem Impressum bei XING – Rechtslage und Praxisempfehlung
Gefährliche Mitarbeiterwerbung in Social Media ?! LG Freiburg verurteilt Unternehmen wegen Facebook Post des Mitarbeiters
Zahlreiche Kanäle in den Sozialen Medien bieten auch den eigenen Mitarbeitern neue Möglichkeiten, die Waren und Dienstleistungen ihres Arbeitsgebers gut zu finden, anzupreisen und damit schlussendlich auch zu bewerben. Die Praxis zeigt, dass Plattformen wie XING, Facebook & Co auch immer mehr von den Mitarbeitern genutzt werden, um auf Waren und/oder Dienstleistungen des Arbeitgebers selbständig hinzuweisen. Mit diesen Opportunitäten gehen allerdings auch einige rechtliche Risiken einher, die von zahlreichen Unternehmen bisher kaum gesehen werden.
Social Media Kontakte als Geschäftsgeheimnis ? Unternehmen will Ex-Mitarbeiterin gerichtlich die Verwendung von XING Kontakten verbieten
Bereits in 2010 hatten wir in dem Blogbeitrag „Pflicht zur Herausgabe des XING Accounts bei Arbeitsplatzwechsel ?“ einige rechtliche Fragen adressiert, die sich nun in Zeiten wachsender Nutzung und Bedeutung der Sozialen Medien mehr und mehr realisieren.
So hatte das Arbeitsgericht Hamburg in seinem Urteil (Az.: 29 Ga 2/13) kürzlich darüber zu entscheiden, ob ein Softwareunternehmen einer ehemalige Mitarbeiterin aus dem Bereich „IT-Beratung und Projektmanagement“ gerichtlich verbieten kann, bestimmte Daten der Kontakte aus ihrem Xing- Profil für sich oder für Dritte (konkret den neuen Arbeitgeber) zu verwenden. Dabei hatte sich der ehemalige Arbeitgeber auf § 17 Abs.2 Nr.2 UWG (= Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) berufen, wonach es verboten ist, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse unbefugt zu verwerten oder jemandem mitzuteilen.
Einstweilige Verfügung wegen verschleierter Werbung in Blogs – Social Media Fail der ARAG Rechtsschutzversicherung ?
In all meinen Vorträgen zum Thema „Social Media & Recht“ erläutere ich die wettbewerbsrechtlichen Grenzen, die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergeben und natürlich auch für Marketingmaßnahmen in und über die Sozialen Medien gelten.
Eine wichtige Regelung ist dabei § 4 Nr.3 UWG, welche verschleierte Wettbewerbshandlungen (z.B. durch Vortäuschen privater Kommunikation) für unlauter erklärt. Werben Unternehmen unter Verstoß gegen diese Vorschrift drohen Unterlassungs- bzw. Schadenersatzansprüche, die von Seiten der Wettbewerber bzw. auch Wettbewerbsbehörden geltend gemacht werden können. Der erste Schritt ist oft die ominöse, kostenpflichtige Abmahnung, der zweite Schritt ist bei Uneinsichtigkeit dann eben die einstweilige Verfügung über ein Gericht.
LG Aschaffenburg bestätigt Impressumspflicht bei geschäftsmäßig genutzten Facebookprofilen
Das LG Aschaffenburg (AZ. 2 HK O 54/11) hatte in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zweier Wettbewerber die Frage zu entscheiden, ob auch in einem geschäftsmäßig genutzten Facebookprofil ein leicht erkennbares und unmittelbar erreichbares Impressum vorgehalten werden muss.
Dass diese Frage irgendwann auftritt und auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führt, war eigentlich zu erwarten. Deshalb empfehle ich meinen Mandanten und auf Vorträgen schon seit Jahren diesbezüglich einfach auf „Nummer Sicher“ zu gehen und auch bei Facebook, Youtube & Co die notwendigen Pflichtangaben entsprechend vorzuhalten.
Gefälschte Fans bei Weleda ? – Rechtliche Bewertung falscher Profile in Sozialen Netzwerken
Ende letzter Woche rumorte eine Geschichte um die Facebook Fanpage von Weleda durch Teile der deutschsprachigen Internetlandschaft. Auf dem Blog www.dialogtexte.com hat Susanne Popp aufgrund eines konkreten Verdachtes eine Vielzahl von Recherchen angestellt, die sie zu dem Ergebnis kommen lassen, dass zahlreiche der „Kundenprofile“ auf der Weleda Fanpage reine Fakes sind.
In dem nachfolgenden Artikel „Chronologie – der Stich ins Wespennest bei Weleda“ beschreibt Susanne Popp, welche Reaktionen auf ihre Berichtserstattung im Blog bzw. Ansprache des Themas auf der Weleda Fanpage erfolgt sind.