Bereits im November letzten Jahres hatte ich mir unter Zugrundelegung eines Berliner Urteils in dem Beitrag „Ist die Nutzung von Google Analytics rechtswidrig ?“ Gedanken über die Rechtmässigkeit von Google Analytics gemacht.
Zwischenzeitlich wird mein damaliges Ergebnis auch von einer Pressemeldung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein gestützt. Eine Prüfung der Dienste von Google hat ergeben, dass die Nutzung des Statistiktools unter bestimmten Voraussetzungen sowohl für den Webseitenbetreiber als auch Google gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt.