Auch wenn ich seit einiger Zeit Vorträge über rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Twitter halte, hätte ich nicht gedacht, dass manche der referierten Themen schon so schnell relevant werden.
Mark Zondler berichtet auf seinem Blog über eine aktuelle Abmahnung der Stadt Mannheim, in der er aufgefordert wird, sein Twitter Account www.twitter.com/Mannheim herauszugeben. Dabei beruft man sich auf Namensrechte aus § 12 BGB und die Gefahr einer wahrscheinlichen Identitätsverwirrung.
Als ob ich es vorausgesehen hätte, wird genau dieses Problem der Bezeichnung eines Twitter Accounts mit Städtenamen auf Seite 7 meiner nachfolgend einsehbaren Präsentation, die ich am 13.10.2009 bei der gut besuchten Veranstaltung „Twitter in der Unternehmenskommunikation“ der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) gehalten habe, angesprochen.