Video Embedding & Co – Rechtliche Probleme bei der Einbindung von fremden Inhalten

Die Einbindung aller Arten von Inhalten (Texte, Bilder, Präsentationen, Übersichten, Videos) auf eigenen Internetseiten, Weblogs oder andere Arten von Plattformen ist ein typisches Phänomen des sogenannten Web 2.0.

Insbesondere das Einbetten („Embedding“) von Videos aus Plattformen wie Youtube, Vimeo & Co ist heute ohne große technische Hürden für private und professionelle Webseiten möglich und daher weit verbreitet. Durch einfaches Kopieren des jeweiligen „Embedding Links“, einem einfachen HTML-Text, lassen sich die eigenen Webpräsenzen durch interessante Inhalte anreichern. [mehr lesen]

LG Hamburg: Videoportal Youtube haftet als Mitstörer für rechtswidrige Videos

Bereits im April 2008 hatten wir über einen drohenden Rechtsstreit gegen die Videoplattform Youtube berichtet, indem die Witwe des ehemaligen Präsidenten des Zentralrats der Juden wegen eines rechtsradikalen Videos gegen die Plattformbetreiber vorgehen wollte.

Zum damaligen Hintergrund:

Stein des Anstoßes sei unter anderem ein Video, auf dem ein Porträt des mittlerweile verstorbenen Zentralrats-Präsidenten Paul Spiegel verbrannt wird. Der rechtsradikale Hintergrund dieser Tat werde durch Hakenkreuzsymbole zusätzlich herausgestellt. YouTube habe dieses Video monatelang zur Verfügung gestellt. [mehr lesen]

Haftung für User Generated Content – Grundsätze und Hinweise für die Praxis

Mit der Entwicklung des sogenannten Web 2.0 geht es einher, dass jedem Nutzer des Internets eine Vielzahl von Seiten zur Verfügung stehen, auf denen er alle Arten von Inhalten einstellen kann. Das sogenannte Social Web (oft auch als „Mitmachweb“ bezeichnet) eröffnet jedem die Möglichkeiten sich vom reinen Konsumenten im Internet nun auch zum Produzenten aufzuschwingen.

Seien es Fotos die auf eine Vielzahl von Bilderplattformen wie flickr hochgeladen werden können, über Videos die bei youtube, Myvideo und Co einer breiten Masse zur Verfügung gestellt werden können, bis hin zu reinen Textbeiträgen, die in Foren oder einfach als Kommentare auf Blogs oder anderen Seiten veröffentlicht werden. Dieses Phänomen des User Generated Content (UGC) – oder auf deutsch: nutzergenerierter Inhalte – beschäftigt zunehmend, vor allem im Hinblick auf eine mögliche rechtliche Verantwortlichkeit des jeweiligen Plattformbetreibers, die Gerichte in Deutschland und weltweit. [mehr lesen]

Spickmich.de: Grundsatzurteil des BGH erklärt Bewertungsplattformen für zulässig und definiert die Grenzen

Bewertungsportale sind ein typisches Beispiel für Internetplattformen, die im Zuge des Web 2.0-Phänomens in verschiedenen Bereichen einen gewissen Aufschwung erleben.

Nachdem Produkte und Dienstleistungen schon seit einiger Zeit im Internet bewertet werden können, gibt es zwischenzeitlich eine Vielzahl von Bewertungsplattformen auf denen man das persönliche Urteil über Personen abgegeben werden kann.

Je nachdem wie die Bewertungsportale angelegt sind, ist der Ärger mit den Bewerteten allerdings ja bereits vorprogrammiert. Zum einen bieten solche Plattformen natürlich ein gutes Forum, um sich über Qualitäten der betroffenen Berufsgruppen wie Ärzte, Professoren, Lehrer oder alle Arten von Dienstleistern zu äußern bzw. zu informieren. Andererseits öffnet gerade das Internet natürlich Tür und Tor um – gegebenenfalls sogar unter dem Deckmantel der Anonymität – berechtigt oder eben nicht entsprechend schlechte Bewertungen abzugeben. Überdies kann auch – abhängig von der Gestaltung der Plattform (mit oder ohne Anmeldung) – auch ein gewisses Mißbrauchsrisiko nicht ausgeschlossen werden, wenn z.B. eine Person mehrere Bewertungen abgibt und so ein vermeintlich objektives Urteil verfälscht. [mehr lesen]

Twitter und Recht – Sind Tweets urheberrechtlich geschützt ?

Veranlasst durch den Artikel „Sind Twitter-Mashups illegal?“ und eine entsprechende Nachfrage habe ich mir ein paar Gedanken zu der Frage gemacht, ob Tweets (so wird die jeweilige Einzelnachricht auf Twitter genannt) urheberrechtlich geschützt sind und damit eine Veröffentlichung der Zustimmung des Autors bedarf.

Die Zahl der deutschen Twitter Nutzer steigt im Moment stark an. Durch dieses steigende Wachstum entstehen auch immer häufiger sogenannte Mash-Ups (d.h. eine (Re-)kombination von unterschiedlichen Inhalten) verschiedener Tweets. [mehr lesen]

Facebook ändert seine Terms of Service – Zulässigkeit der nachträglichen Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Aus aktuellem Anlass kommt wieder einmal die Frage auf, wie beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen eine nachträgliche Änderung von Nutzungsbedingungen oder AGB rechtlich zulässig und vor allem rechtswirksam zustande kommt bzw. kommen kann.

Facebook hat vor kurzem zumindest seine englischsprachigen Nutzungsbedingungen geändert und eine Klausel entfernt, die wie folgt lautete:

You may remove your User Content from the Site at any time. If you choose to remove your User Content, the license granted above will automatically expire, however you acknowledge that the Company may retain archived copies of your User Content. [mehr lesen]

Rechtliche Probleme beim Verkauf eines Blogs (Weblogs & Recht)

Robert Basic, einer der bekanntesten Blogger Deutschlands, hat angekündigt, sein Weblog „Basic Thinking“ zu verkaufen. Diese Meldung bewegt im Moment die deutsche Internetszene, hat eine Vielzahl von unterschiedlichen Reaktionen ausgelöst und ist zwischenzeitlich auch von „etablierten“ Medien wie Spiegel Online, FAZ, BILD aufgegriffen worden.

Einmal unabhängig von der Frage der Sinnhaftigkeit des Verkaufs eines so gut eingeführten und häufig besuchten Blogs oder Spekulationen über einen möglichen Preis, handelt es sich in jedem Fall um einen spannenden Vorgang, an dem – dank der grossen Transparenz, mit der Robert auch dieses Projekt angeht – alle teilhaben dürfen. [mehr lesen]

Verantwortlichkeit einer Online Anzeigenplattform für das fehlende Impressum innerhalb der Angebote Dritter

In einem aktuellen Urteil hat das OLG Frankfurt (Az.: 6 U 139/08) entschieden, dass den Betreiber einer so genannten Online Anzeigenplattform gewisse Pflichten treffen, dafür zu sorgen, dass Dritte die auf der Plattform eigene Anzeigen schalten die Impressumspflicht erfüllen. Mit Online Anzeigenplattform sind Seiten wie ebay, tradoria, zlio etc gemeint, die es Dritten ermöglichen, eigene (Verkaufs-)anzeigen auf der Plattform einzustellen und so Gegenstände zum Verkauf anbieten.

Konkret heißt das also, dass eine Anzeigenplattform unter bestimmten Voraussetzungen dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn im Rahmen gewerblichen Anzeigen Dritter auf der Plattform das Impressum fehlt. [mehr lesen]

Abstimmung zum 3. rechtzweinull Wunschkonzert

Nachdem ich in meinem letzten Beitrag noch um Themenvorschlaege gebeten hatte, ueber die abgestimmt werden soll, stelle ich also jetzt live aus einem Internetcafe am schoenen Strand von Thailand (und insofern ohne Umlaute) die gesammelte Themenliste zur Abstimmung.

Ueber das Thema, welches in genau einem Monat die meisten Stimmen gesammelt hat, werde ich dann einen umfassenden Blogbeitrag verfassen und hier im Blog einstellen.

Bei den beiden letzten Teilnahmen haben dier Themen „Werbung auf den Profilseiten von XING“ und „Verwendung von User Generated Content“ gewonnen. Vielen Dank auch noch einmal an alle die bei der Abstimmung teilgenommen haben. Ich hoffe, dass meine jeweils verfassten Beitraege ein wenig weiterhelfen konnten. [mehr lesen]

Urteil des OLG Hamburg – noch mehr Haftung für Forenbetreiber?

Die Hamburger Gerichte sind bereits für ihre eigene Auffassung des Telemediengesetzes (TMG) und für die strengen Anforderungen, die seitens des Gerichts an die Plattformbetreiber gestellt werden, bekannt. Vor einiger Zeit hatte das OLG Hamburg (Az.: 5 U 165/06) erneut über die Frage zu entscheiden, inwieweit ein Plattformbetreiber (im konkreten Fall ein Themenportal für Kochrezepte) für die von Dritten eingestellten Inhalte (User Generated Content) verantwortlich gemacht werden kann. Auch wenn diese (inzwischen rechtskräftige) Entscheidung nicht mehr ganz aktuell ist, möchte ich noch einmal die wesentlichen Argumente durchleuchten, weil sich anhand der streitgegenständlichen Fragen gut verdeutlichen lässt, auf welche Gesichtspunkte Plattformbetreiber im Zusammenhang mit der Haftung für nutzergenerierte Inhalte achten sollten. [mehr lesen]