Zurück zum Thema: Einstweilige Verfügung gegen rapidshare

Vom Landgericht Köln wurde vor kurzem auf Antrag der GEMA eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von rapidshare.de erlassen (siehe heise). rapidshare ist ein sogenannter „Share-Hoster“, der für beliebige Inhalte Speicherkapazitäten zur Verfügung stellt, welche dort dann von anderen Nutzern abgerufen werden können. Lediglich für den Abruf etwaiger Inhalte erhebt rapidshare ein Nutzungsentgelt.

Auch dieser neue Fall zeigt, die Aktualität der bereits mehrfach angesprochenen Frage der Haftung für „User Generated Content“ (vgl. Beitrag vom 8.Januar 2007). [mehr lesen]

Hamburg ist keine Reise wert…

Das gilt natürlich nur für Forumsbetreiber die vor dem LG Hamburg gegen Abmahnungen wegen Forumsbeiträgen gerichtlich vorzugehen versuchen.

Auch wenn sonst Hamburg natürlich immer eine Reise wert ist (um alle Hamburger wieder zu versöhnen), scheint die These in der Überschrift sich zu bewahrheiten, wenn man die aktuellen Meldungen (siehe Lawblog bzw. Vertretbar Lawblog ) in der Streitsache des Betreibers des „supernature“-Forums so liest. Aus der mündlichen Verhandlung wird berichtet , dass es dem Gericht nicht darauf ankomme, ob bzw. ab wann der Betreiber Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten hatte, sondern allein, ob einzelne Forumsbeiträge Rechte Dritter verletzen oder nicht… Bleibt abzuwarten, ob das LG Hamburg diese Auffassung auch im schriftlichen Urteil aufrecht erhält (was allerdings zu befürchten ist). [mehr lesen]

Social Commerce zum Scheitern verurteilt…

fragt Peter Ambrozy im blogdelight, nachdem das junge Unternehmen die erste Abmahnung wegen einer angeblich rechtsverletzenden Empfehlung eines Users erreicht hat.

So weit darf es natürlich nicht kommen…

In meinen vorherigen Threads habe ich mich bereits mit der – auch diesbezüglich virulenten – Frage der Verantwortlichkeit von Forumsbetreibern für User Generated Content (wie z.B.Weblogs, Wikis, Shops, Versteigerungs- oder Produktbewertungsplattformen), befasst.

Schon das Cluetrain Manifest aus dem Jahre 1999 stellte in These 11 fest: „Die Menschen in vernetzten Märkten haben herausgefunden, daß sie sich weit bessere Information und Unterstützung gegenseitig bieten können, als sie von ihren Verkäufern erhalten“. An dem aus diesem Grund ständig wachsenden Trend zum Social Commerce kommen viele Unternehmen heute nicht mehr vorbei. [mehr lesen]

Praxistipps für Forenbetreiber

Das sog. „heise“ Urteil hat vor einiger Zeit doch für ziemlichen Wirbel in der Szene gesorgt (Anmerkungen auf vertretbar.de, beim lawblog, von RA Dr. Bahr). Auch wenn auch über die Berufungsentscheidung, die das Urteil des LG Hamburg (zum Glück) etwas einschränkte, berichtet wurde (siehe etwa RA Dr. Bahr), hat diese Entscheidung sowie die nachfolgende „korrigierende“ Rechtsprechung leider nicht die selbe Aufmerksamkeit erlangt.

Obwohl die Entscheidung zwar im Ergebnis gleich ausfiel (sprich zu Ungunsten von heise), hat das OLG Hamburg in den Urteilsgründen die an einen Forumsbetreiber zu stellenden Überwachungspflichten eingeschränkt und damit die Rechtsprechung in diesem Bereich weiter spezifiziert. Die Entscheidungsgründe des OLG Urteils geben nun einen vernünftigeren Maßstab vor, den Forumsbetreiber unbedingt beachten sollten, wenn sie für Beiträge von Forumsbesuchern nicht verantwortlich gemacht werden wollen. In einem Urteil des OLG München vom 9.11.2006 (Az. 6 U 1675/06) wurden diese Anforderungen auch wieder in ihren Grundzügen bestätigt. [mehr lesen]

Abmahnungen für User Generated Content

Derzeit ist im Recht der neuen Medien kaum kaum ein Thema so stark in der Diskussion, wie die Frage der Haftung von Forumsbetreibern für von Usern eingestellte Inhalte (sog. User Generated Content). Zahlreiche Abmahnungen, die teilweise allein kommerzielle Interessen verfolgen und nicht wirklich den Schutz von Intellectual Property erreichen wollen, sorgen aktuell dafür, dass dieses Thema vielen betroffenen Forumsbetreibern „auf den Nägeln brennt“. Fast täglich hört man mittlerweile von Abmahnungen, in denen die Forumsbetreiber zur Verantwortung gezogen werden sollen. Der Tatsache, dass sich einige der Betreiber mittlerweile im Rahmen eines Widerspruchs gegen eine etwaige einstweilige Verfügung bzw. im Wege einer negativen Feststellungsklage zur Wehr setzen, sorgt dafür dass sich – langsam aber sicher – eine Rechtsprechungslinie herausbildet, die die Forumsbetreiber optimistischer in Zukunft blicken lassen sollte. [mehr lesen]