Gestern hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Az. C 210/16) in Sachen Unabhängiges Zentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gegen Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein für großen Wirbel gesorgt. Der EuGH hat entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich ist.
Obwohl das Urteil nach den Anträgen des Generalanwaltes eigentlich genauso zu erwarten war, wurde – in ebenfalls zu erwartenden „Clickbaiting-Überschriften“ – vielfach mitgeteilt, dass die einzig rechtskonforme Lösung nun eigentlich die Schließung der Facebookseiten sei. Und auch die Abmahngefahr für alle Facebookseitenbetreiber wurde sofort wieder ausgerufen.