Für Arbeitgeber spielt die Frage, wo und wie im Internet recherchiert werden darf, im Beweberbungsverfahren wie im Beschäftigtenverhältnis eine wichtige Rolle.
Datenschutzrechtlich ist die Zulässigkeit von Internetrecherchen umstritten. Die daraus resultierenden Unsicherheiten für Arbeitgeber, hat auch der Gesetzgeber erkannt und wollte mit der Neuregelung zum Beschäftigtendatenschutz Klärung schaffen (siehe dazu auch schon meinen Beitrag aus dem Jahr 2010). Doch das Gesetzgebungsvorhaben wurde wieder von der Tagesordnung genommen und liegt wohl vorerst auf Eis. Denn, ob es im Hinblick auf die veränderten Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat in dieser Legislaturperiode überhaupt noch zur Abstimmung kommen wird, kann bezweifelt werden.