Community & Recht – Gestaltung der Nutzungsbedingungen (Teil 1)

Online-Communities werden bei Wikipedia als Netzgemeinschaften definiert, in denen sich Menschen via Internet begegnen und sich dort austauschen. Wenn die Kommunikation in einem Sozialen Netzwerk stattfindet, das als Plattform zum gegenseitigen Austausch von Meinungen, Eindrücken und Erfahrungen dient (oft in Form von User Generated Content), spricht man laut Wikipedia auch von Sozialen Medien.

Diese doch recht simple Definition enthält wichtige Hinweise auf einen fundamentalen Wandel in der (Online-)kommunikation und damit immer weitreichenderen Auswirkungen im privaten wie auch dem geschäftlichen Umfeld. Internet Communities oder Soziale Netzwerke leisten im Rahmen dieser Entwicklungen maßgebliche Impulse. Unter dem Stichwort „Enterprise 2.0“ halten diese Werkzeuge der Sozialen Medien zwischenzeitlich auch innerhalb der unternehmensinternen Kommunikation Einzug. Entweder über Intranet-Werkzeuge, aber auch im (halboffenen) Austausch mit Geschäftspartnern kann damit die Projektkoordination, das Wissensmanagement aber auch die Innen- und Außenkommunikation sinnvoll unterstützt werden. [mehr lesen]

Videovortrag „Social Media & Recht – Twitter in der Unternehmenskommunikation“

Das Social Web bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Kommunikation und das Marketing von Unternehmen. Obwohl sich zwischenzeitlich viele Unternehmen und Agenturen mit diesen Werkzeugen und deren Folgen für die eigene Organisation beschäftigen, herrscht gerade bei rechtlichen Fragestellungen eine große Unsicherheit. Schon beim Einsatz von Twitter stellen sich zahlreiche Fragen – angefangen von urheberrechtlichen Problemen, über Linkhaftung bis hin zum Spamming über Direktnachrichten. [mehr lesen]

LG Hamburg: Youtube haftet wegen Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung und Schadenersatz auch für Inhalte Dritter

Die Haftung des Plattformbetreibers für nutzergenerierte Inhalte (User Generated Content) ist und bleibt im Social Web ein wichtiges Thema. Die Grundsätze zur Verantwortlichkeit solcher Intermediäre ist nicht nur für Betreiber entsprechender Plattformen von entscheidender Bedeutung, sondern auch für diejenigen die gegen entsprechend rechtsverletzende Inhalte auf solchen Internetplattformen vorgehen wollen, z.B. weil diese deren Urheber-, Marken- oder auch Persönlichkeitsrechte verletzen.

In einem aktuellen Urteil hat das LG Hamburg (Urteil vom 03.09.2010 Az. 308 O 27/09) – im Gegensatz zu früheren Entscheidungen – eine unmittelbare Verantwortlichkeit der Videoplattform Youtube (und dessen Alleingesellschafter der Google Inc.) für die Veröffentlichung urheberrechtlicher Inhalte angenommen. Diese Inhalte waren von Nutzern der Plattform auf www.youtube.de hochgeladen worden. [mehr lesen]

Google Adwords & Markenrecht – Google ändert Richtlinien in Reaktion auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs

Seit längerer Zeit schwelt der Streit über die Frage, ob und inwieweit die Nutzung einer fremden Marke als „keyword“, also das Stich- oder Schlüsselwort unter dem die jeweilige Google Werbeanzeige eingeblendet werden soll, eine Markenverletzung darstellt.

Nachdem unterschiedliche Gerichte in Deutschland divergierende Rechtsmeinungen vertreten haben und europarechtliche Grundlagen bei der Beurteilung eine Rolle spielen, war diese Frage seitens des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt worden. [mehr lesen]

Video Embedding & Co – Rechtliche Probleme bei der Einbindung von fremden Inhalten

Die Einbindung aller Arten von Inhalten (Texte, Bilder, Präsentationen, Übersichten, Videos) auf eigenen Internetseiten, Weblogs oder andere Arten von Plattformen ist ein typisches Phänomen des sogenannten Web 2.0.

Insbesondere das Einbetten („Embedding“) von Videos aus Plattformen wie Youtube, Vimeo & Co ist heute ohne große technische Hürden für private und professionelle Webseiten möglich und daher weit verbreitet. Durch einfaches Kopieren des jeweiligen „Embedding Links“, einem einfachen HTML-Text, lassen sich die eigenen Webpräsenzen durch interessante Inhalte anreichern. [mehr lesen]

LG Berlin: Webseitenbetreiber kann für rechtsverletzende Inhalte aus fremden RSS-Feed in Anspruch genommen werden

Das Landgericht Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 27 O 190/10) festgestellt, dass ein Seitenbetreiber auch für die Inhalte verantwortlich gemacht werden kann, die er per RSS-Feed automatisiert in die eigene Webseite integriert.

Bei RSS-Feeds oder Atom-Feeds handelt es sich um Inhalte eines bestimmten Formats, die automatisch an die weitergeleitet werden, die den jeweiligen Feed abonniert haben. Über diese in den Sozialen Medien weit verbreitete Funktionalität können ohne großen technischen Aufwand auch fremde Inhalte (z.B. Newsticker oder Blogbeiträge) auf der eigenen Webseite eingebunden werden. [mehr lesen]

Facebook und der Datenschutz – Rechtliche Einordnung von Inhalten in Sozialen Netzwerken

Facebook gerät in letzter Zeit nicht nur wegen diverser Datenschutzpannen, sondern auch wegen geänderter Privatsphäre-Einstellungen über die Veröffentlichgung bzw. Weitergabe der von den Nutzern eingestellten Informationen und Daten verstärkt unter Beschuss.

Zwischenzeitlich nehmen sich auch amerikanische Politiker dieses Themas an und drohen dem Unternehmen mehr oder weniger stark mit rechtlichen Sanktionen. Und tatsächlich: Facebook hat einige in Kürze wirksam werdende Änderungen geplant, die die Nutzung der auf der Plattform eingestellten Informationen weiter ausweiten. [mehr lesen]

Datenleck bei SchülerVZ und die datenschutzrechtliche Meldepflicht

Aktuellen Meldungen zufolge hat es bei SchülerVZ, einem der größten deutschen Sozialen Netzwerke für Schüler, erneut ein Datenleck gegeben, bei dem offensichtlich 1,6 Millionen Datensätze von aktiven Mitgliedern der Plattform (d.h. Schülern) ausgelesen werden konnten.

Neben den durchaus begründeten Fragen hinsichtlich der technisch geprägten Datensicherheit, ist in solchen Fällen zukünftig immer auch zu prüfen, ob das Unternehmen die im letzten Jahr neu eingeführte Meldepflicht des § 42 a BDSG trifft. Diese häufig noch nicht hinreichend bekannte Vorschrift verpflichtet Unternehmen, die jeweilige Aufsichtsbehörde und die Betroffenen unverzüglich darüber zu benachrichtigen, wenn entsprechend sensible Daten Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind. Bei entsprechend schwerwiegenden Verstößen drohen nach § 43 Abs. 2 BDSG Bußgelder von bis zu 300.000 Euro. [mehr lesen]

BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Google Bildersuche

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute über die Revision einer Künstlerin entschieden, deren Abbildungen ihrer Kunstwerke von Google erfasst und unter Eingabe entsprechender Suchworte als verkleinerte Vorschaubilder (sogenannte Thumbnails) im Rahmen der Google Bildersuche angezeigt worden sind. Die Künstlerin hatte gegen Google wegen Verletzung ihrer Urheberrechte geklagt.

Der BGH hat nunmehr die Revision zurückgewiesen und die Entscheidungen der beiden Vorinstanzen bestätigt. Diese hatten eine Urheberrechtsverletzung mit der Argumentation verneint, dass eine Widerrechtlichkeit entfalle weil die Klägerin in die entsprechede Nutzung und Verwertung durch Google konkludent eingewilligt habe. [mehr lesen]

Thema Auftragsdatenverarbeitung wird vernachlässigt – Dringender Handlungsbedarf für zahlreiche Unternehmen

Die Bedeutung des Datenschutzes steigt mit der fortwährenden Weiterentwicklung in der Digitaltechnik ständig an. Neue Möglichkeiten der Datenerfassung und -verarbeitung führen dazu, dass der Datenschutz und die datenschutzrechtlichen Regelungen für fast alle Unternehmen immer relevanter werden.

Seit dem 01.09.2009 gelten gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für die sogenannte „Auftragsdatenverarbeitung“ verschärfte Anforderungen, die – wie die Beratungspraxis zeigt – vielen betroffenen Unternehmen schlicht unbekannt geblieben ist. [mehr lesen]