Datenschutzbehörden (ULD) halten Facebook Plugins für datenschutzwidrig – Unterlassungsverfügungen und Bussgeld möglich

Jetzt ist es also passiert… Wie ich gerade über netzpolitik.org lese, warnt das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig Holstein (ULD) Webseitenbetreiber in seiner aktuellen Pressemitteilung ausdrücklich vor Social Plugins von Facebook & Co, weil diese gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen.

Webseitenbetreiber, die diesen Dienst eingebunden haben, werden ausdrücklich aufgefordert, die Weitergabe der Daten ihrer Nutzer an Facebook in die USA einzustellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Bis Ende September 2011 räumen die Datenschützer in Schleswig-Holstein noch Schonfrist ein, danach können Unterlassungsverfügungen und Bussgelder drohen. [mehr lesen]

LG Hamburg: Youtube haftet wegen Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung und Schadenersatz auch für Inhalte Dritter

Die Haftung des Plattformbetreibers für nutzergenerierte Inhalte (User Generated Content) ist und bleibt im Social Web ein wichtiges Thema. Die Grundsätze zur Verantwortlichkeit solcher Intermediäre ist nicht nur für Betreiber entsprechender Plattformen von entscheidender Bedeutung, sondern auch für diejenigen die gegen entsprechend rechtsverletzende Inhalte auf solchen Internetplattformen vorgehen wollen, z.B. weil diese deren Urheber-, Marken- oder auch Persönlichkeitsrechte verletzen.

In einem aktuellen Urteil hat das LG Hamburg (Urteil vom 03.09.2010 Az. 308 O 27/09) – im Gegensatz zu früheren Entscheidungen – eine unmittelbare Verantwortlichkeit der Videoplattform Youtube (und dessen Alleingesellschafter der Google Inc.) für die Veröffentlichung urheberrechtlicher Inhalte angenommen. Diese Inhalte waren von Nutzern der Plattform auf www.youtube.de hochgeladen worden. [mehr lesen]

Video Embedding & Co – Rechtliche Probleme bei der Einbindung von fremden Inhalten

Die Einbindung aller Arten von Inhalten (Texte, Bilder, Präsentationen, Übersichten, Videos) auf eigenen Internetseiten, Weblogs oder andere Arten von Plattformen ist ein typisches Phänomen des sogenannten Web 2.0.

Insbesondere das Einbetten („Embedding“) von Videos aus Plattformen wie Youtube, Vimeo & Co ist heute ohne große technische Hürden für private und professionelle Webseiten möglich und daher weit verbreitet. Durch einfaches Kopieren des jeweiligen „Embedding Links“, einem einfachen HTML-Text, lassen sich die eigenen Webpräsenzen durch interessante Inhalte anreichern. [mehr lesen]

US-Rechtsstreit: Videoplattform Youtube kann massive Schadenersatzforderung des Medienkonzerns Viacom abwehren

Bereits im Jahr 2007 hatte der Medienkonzern und MTV-Eigner Viacom Klage gegen Youtube bzw. deren „Eigentümer“ Google auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe 1 Milliarde Dollar eingereicht (siehe damaliger Blogbeitrag „Videoportale sehen sich weiter massiven Schadenersatzforderungen ausgesetzt“).

Viacom hatte Youtube vorgeworfen, dass auf der Plattform www.youtube.com mit Wissen des Betreibers rund 160.000 Videos, an denen der Medienkonzern die Rechte innehabe, urheberrechtswidrig veröffentlicht würden. Weiterhin wurde angeführt, dass Youtube über die Werbeeinahmen noch an den Urheberrechtsverletzungen verdiene. Dieser Argumentation hat sich der District Court of New York – nach aktuellen Medienberichten – nicht angeschlossen und die Schadenersatzklage von Viacom insofern folgerichtig abgewiesen. [mehr lesen]

Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Social Networks oder Die Erosion der Privatsphäre bei Facebook

Wie bereits im letzten Beitrag festgestellt, steht Facebook im Zusammenhang mit dem Schutz der Daten ihrer Nutzer stark in der Kritik. Tatsächlich hinterfragen immer mehr Nutzer die zunehmende „Erosion der Privatsphäre“ auf der Plattform oder treten sogar aus.

Während unter dem Titel „Facebook und der Datenschutz – Rechtliche Einordnung von Inhalten in Sozialen Netzwerken“ im Wesentlichen aufgezeigt werden sollte, dass sich die Zulässigkeit der Veröffentlichung oder Weitergabe von Nutzerdaten an der rechtlichen Einordnung (Datenschutzrecht oder Urheberrecht) der jeweiligen Inhalte und Informationen zu orientieren hat, sollen nachfolgend, die Grundsätze erläutert werden, die in Deutschland an die Datenschutzkonformität eines Sozialen Netzwerks zu stellen sind und inwieweit die Ausgestaltung von Facebook damit im Einklang steht. [mehr lesen]

Datenleck bei SchülerVZ und die datenschutzrechtliche Meldepflicht

Aktuellen Meldungen zufolge hat es bei SchülerVZ, einem der größten deutschen Sozialen Netzwerke für Schüler, erneut ein Datenleck gegeben, bei dem offensichtlich 1,6 Millionen Datensätze von aktiven Mitgliedern der Plattform (d.h. Schülern) ausgelesen werden konnten.

Neben den durchaus begründeten Fragen hinsichtlich der technisch geprägten Datensicherheit, ist in solchen Fällen zukünftig immer auch zu prüfen, ob das Unternehmen die im letzten Jahr neu eingeführte Meldepflicht des § 42 a BDSG trifft. Diese häufig noch nicht hinreichend bekannte Vorschrift verpflichtet Unternehmen, die jeweilige Aufsichtsbehörde und die Betroffenen unverzüglich darüber zu benachrichtigen, wenn entsprechend sensible Daten Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind. Bei entsprechend schwerwiegenden Verstößen drohen nach § 43 Abs. 2 BDSG Bußgelder von bis zu 300.000 Euro. [mehr lesen]

BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Google Bildersuche

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute über die Revision einer Künstlerin entschieden, deren Abbildungen ihrer Kunstwerke von Google erfasst und unter Eingabe entsprechender Suchworte als verkleinerte Vorschaubilder (sogenannte Thumbnails) im Rahmen der Google Bildersuche angezeigt worden sind. Die Künstlerin hatte gegen Google wegen Verletzung ihrer Urheberrechte geklagt.

Der BGH hat nunmehr die Revision zurückgewiesen und die Entscheidungen der beiden Vorinstanzen bestätigt. Diese hatten eine Urheberrechtsverletzung mit der Argumentation verneint, dass eine Widerrechtlichkeit entfalle weil die Klägerin in die entsprechede Nutzung und Verwertung durch Google konkludent eingewilligt habe. [mehr lesen]

Social Media Marketing & Recht – Dos and Donts beim Werben im Social Web

Auch die aktuelle Meldung „Dax-Konzerne erreichen zehn Millionen Menschen in sozialen Medien“ in der FAZ Online zeigt, dass das Werben im Social Web immer wichtiger wird. Soziale Netzwerke wie Facebook, StudiVZ & Co eröffnen zahlreiche neue Möglichkeiten, um die eigenen Zielgruppen zu erreichen und im Optimalfall auch in Dialog zu treten. Aber auch Dienste wie Twitter oder die diversen Videoplattformen sind – gerade wenn man die Prognosen der entsprechenden Werbestrategen betrachtet – aus dem Marketing-Mix vieler Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Entsprechende Werbemaßnahmen werden gemeinhin unter dem Stichwort Social Media Marketing (SMM) zusammengefasst. [mehr lesen]

Entscheidung der Datenschutzbehörden: Nutzung von Google Analytics ohne Zustimmung der Besucher unzulässig

Das Thema „Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Google Analytics“, welches von informierten Kreisen schon Mitte 2007 entsprechend diskutiert worden ist, kocht aufgrund eines aktuellen Artikels in der Zeit Online gerade wieder hoch.

Und tatsächlich haben sich die Datenschutzbehörden das Thema „Analyse-Werkzeuge“, welche zur Messung des Nutzungsverhaltens von Webseitenbesuchern dienen, aktuell stark auf die Fahnen geschrieben.

Die datenschutzrechtliche Beurteilung hängt maßgeblich von der Frage ab, ob IP-Adressen, die von entsprechenden Tools gespeichert bzw. teilweise auch an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet werden, personenbezogene Daten im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) sind oder nicht (siehe hierzu meinen Beitrag Ist die Nutzung von Google Analytics und Co rechtswidrig? ). [mehr lesen]

Gravierende Folgen für die Zukunft des Web 2.0 und Social Media – BGH bestätigt Haftung für User Generated Content

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte gestern als dritte und damit letzte zivilrechtliche Instanz über eine Frage zu entscheiden, die für die unzähligen offenen Plattformen des Web 2.0 von immenser Bedeutung ist. Mit diesem Urteil (Az. I ZR 166/07), welches bereits entsprechendes mediales Interesse wecken konnte, hat der BGH geurteilt, dass Betreiber solcher Plattformen für rechtsverletzende Inhalte auch für von Dritten eingestellte Inhalte verantwortlich gemacht werden können, wenn sich diese die Inhalte zu eigen machen. Ein Zu-Eigenmachen wurde von den Vorinstanzen im wesentlichen deshalb angenommen, weil die Inhalte redaktionell in die Internetseite eingebunden waren und sich die Plattform die Nutzungsrechte an den Inhalten über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr weitgehend hat einräumen lassen. [mehr lesen]