XING, Facebook, StudiVZ & Co verpflichten sich zur Verbesserung ihrer Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen

Wie seinerzeit berichtet, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Juli dieses Jahres mehrer Soziale Netzwerke aufgrund datenschutzrechtlicher Mängel abgemahnt. Die Plattformen Facebook, Lokalisten, MySpace, Wer-kennt-wen und Xing waren von den Verbraucherschützern aufgefordert worden, ihre rechtswidrigen Datenschutzbestimmungen nachzubessern.

Primär sollte von Seiten der Plattformen sichergestellt werden, dass der Nutzer bei allen Arten der Datennutzung über entsprechend nutzerfreundliche Funktionalitäten aktiv einwilligt. Tatsächlich hatte der Bundesgerichshof vor nicht allzu langer Zeit im sogenannten Payback Urteil bestätigt, dass Verbraucher über die Nutzung ihrer Daten umfassend aufgeklärt werden und dann aktiv zustimmen (sogenannes Opt-In) müssen. Die Einholung der Zustimmung über ein Opt-Out, bei der der Nutzer z.B. eine vor angekreuzte Tick-Box ausklicken muss, wenn er die zu der konkreten Datennutzung nicht zustimmen will, genügt in aller Regel [mehr lesen]

Rechtliche Beurteilung von Spam Versand in sozialen Netzwerken

Der Versand von Spam E-Mails ist ein allgemein bekanntes und weit verbreitetes Problem. Zwischenzeitlich hat sich diese Problem aber auf eine Vielzahl von Social Networks oder anderen Web 2.0 Plattformen übertragen. Da Netzwerke wie Facebook, Twitter & Co von vielen Internetanwendern regelmäßig genutzt werden und eigentlich jede dieser Webseiten die Möglichkeit bietet, über die Plattform interne Nachrichten zu verschicken, haben sich konsequenterweise auch die Versender verschiedener Werbebotschaften darauf eingestellt und entdecken immer wieder neue Möglichkeiten. Der Versand von Werbebotschaften (und auch Malware oder Phisingversuche) über diese Kanäle nimmt stetig zu. [mehr lesen]

LG Hamburg: Videoportal Youtube haftet als Mitstörer für rechtswidrige Videos

Bereits im April 2008 hatten wir über einen drohenden Rechtsstreit gegen die Videoplattform Youtube berichtet, indem die Witwe des ehemaligen Präsidenten des Zentralrats der Juden wegen eines rechtsradikalen Videos gegen die Plattformbetreiber vorgehen wollte.

Zum damaligen Hintergrund:

Stein des Anstoßes sei unter anderem ein Video, auf dem ein Porträt des mittlerweile verstorbenen Zentralrats-Präsidenten Paul Spiegel verbrannt wird. Der rechtsradikale Hintergrund dieser Tat werde durch Hakenkreuzsymbole zusätzlich herausgestellt. YouTube habe dieses Video monatelang zur Verfügung gestellt. [mehr lesen]

Haftung für User Generated Content – Grundsätze und Hinweise für die Praxis

Mit der Entwicklung des sogenannten Web 2.0 geht es einher, dass jedem Nutzer des Internets eine Vielzahl von Seiten zur Verfügung stehen, auf denen er alle Arten von Inhalten einstellen kann. Das sogenannte Social Web (oft auch als „Mitmachweb“ bezeichnet) eröffnet jedem die Möglichkeiten sich vom reinen Konsumenten im Internet nun auch zum Produzenten aufzuschwingen.

Seien es Fotos die auf eine Vielzahl von Bilderplattformen wie flickr hochgeladen werden können, über Videos die bei youtube, Myvideo und Co einer breiten Masse zur Verfügung gestellt werden können, bis hin zu reinen Textbeiträgen, die in Foren oder einfach als Kommentare auf Blogs oder anderen Seiten veröffentlicht werden. Dieses Phänomen des User Generated Content (UGC) – oder auf deutsch: nutzergenerierter Inhalte – beschäftigt zunehmend, vor allem im Hinblick auf eine mögliche rechtliche Verantwortlichkeit des jeweiligen Plattformbetreibers, die Gerichte in Deutschland und weltweit. [mehr lesen]

Verbraucherzentrale mahnt Soziale Netzwerke ab – Erste rechtliche Hintergründe zum Vorgehen gegen StudiVZ, XING & Co

Nun ist es also passiert. Nach der eigenen Pressemitteilung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mehrer Soziale Netzwerke aufgrund datenschutzrechtlicher Mängel abgemahnt.

Die Plattformen Facebook, Lokalisten, MySpace, Wer-kennt-wen und Xing sind aufgefordert worden, ihre Datenschutzbestimmungen nachzubessern.

Der vzbv begründet die Abmahnungen selbst wie folgt:

Weitreichende Klauseln zur Datenverarbeitung seien selbst dann problematisch, wenn die Anbieter angeben, davon keinen Gebrauch zu machen. Anbieter könnten von den Daten ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer intensiv Gebrauch machen – zum Beispiel Verhaltensdaten der Benutzer auswerten, ohne dass diese hiervon etwas wissen oder Profildaten Dritten zugänglich machen. [mehr lesen]

Spickmich.de: Grundsatzurteil des BGH erklärt Bewertungsplattformen für zulässig und definiert die Grenzen

Bewertungsportale sind ein typisches Beispiel für Internetplattformen, die im Zuge des Web 2.0-Phänomens in verschiedenen Bereichen einen gewissen Aufschwung erleben.

Nachdem Produkte und Dienstleistungen schon seit einiger Zeit im Internet bewertet werden können, gibt es zwischenzeitlich eine Vielzahl von Bewertungsplattformen auf denen man das persönliche Urteil über Personen abgegeben werden kann.

Je nachdem wie die Bewertungsportale angelegt sind, ist der Ärger mit den Bewerteten allerdings ja bereits vorprogrammiert. Zum einen bieten solche Plattformen natürlich ein gutes Forum, um sich über Qualitäten der betroffenen Berufsgruppen wie Ärzte, Professoren, Lehrer oder alle Arten von Dienstleistern zu äußern bzw. zu informieren. Andererseits öffnet gerade das Internet natürlich Tür und Tor um – gegebenenfalls sogar unter dem Deckmantel der Anonymität – berechtigt oder eben nicht entsprechend schlechte Bewertungen abzugeben. Überdies kann auch – abhängig von der Gestaltung der Plattform (mit oder ohne Anmeldung) – auch ein gewisses Mißbrauchsrisiko nicht ausgeschlossen werden, wenn z.B. eine Person mehrere Bewertungen abgibt und so ein vermeintlich objektives Urteil verfälscht. [mehr lesen]

Facebook klagt gegen StudiVZ – reloaded

Nach dem Facebook gegen StudiVZ bereits in den USA vorgegegangen ist und StudivZ gegen diese Vorwürfe seinerseits vor dem LG Stuttgart negative Feststellungsklage eingelegt hat, läuft offensichtlich ein weiteres Verfahren vor dem LG Köln (Az.: 33 O 374/08).

Nach Angaben auf Spiegel Online basiert diese Klage auf folgenden Vorwürfen:

StudiVZ sei ein Plagiat des amerikanischen Facebook-Originals, lautet nach Angaben der Gerichtspressestelle der in der ersten mündlichen Verhandlung vorgelegte Vorwurf. StudiVZ habe mit seinem Logo, Features und seinem Service geistiges Eigentum von Facebook kopiert. Zudem soll StudiVZ illegal auf Facebook-Computersysteme Zugriff gehabt und sich Daten – darunter den Facebook-Quellcode – verschafft haben. Die Ähnlichkeit der beiden Seiten lässt sich kaum bestreiten, noch dazu gewährten die Entwickler von StudiVZ einen pikanten Einblick in ihr Programm: Eine Fehlermeldung der StudiVZ-Seite zeigte, dass die Programmierer ihrer Anwendung den Namen „Fakebook“ gegeben hatten. [mehr lesen]

Second Life & Co – Recht in virtuellen Welten

Auch wenn es um die virtuellen Welten wie Second Life, Twinity, Entropia Universe (und wie sie alle heißen) etwas ruhiger geworden ist, wird man mit diesen Plattformen und den Möglichkeiten solcher Metaversen in (früherer oder späterer) Zukunft sicher wieder rechnen müssen.

Auch die Diskussionen um die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit solchen Metaversen mannigfaltig stellen, haben doch deutlich abgenommen.

Dennoch hört man immer wieder von Diebstahl virtuellen „Eigentums“, Beleidigungen oder sogar Entführungen von Avataren. Neben strafrechtlichen Implikationen sind – auch wenn vieles noch nicht abschließend geklärt ist – für solche virtuelle Welten aber auch im Zusammenhang mit Spielewelten wie „World of Warcraft“ urheberrechtliche Fragestellungen von entscheidender Bedeutung. [mehr lesen]

Die Unternehmergesellschaft (UG) – Geeignete Gesellschaftsform für Startups in der IT- und Internetbranche ?

Nachdem es gerade auch in Deutschland im Boomjahr 2008 eine Vielzahl von Neugründungen im Bereich Internet gegeben hat, hat sich die Zahl der neuen Startups in 2009 bisher deutlich verlangsamt. Es scheint alo ob sich die Internetbranche – nicht zuletzt in Anbetracht der Finanzkrise – in diesem Jahr eher konsolidiert.

Und dennoch gibt es einige junge Unternehmer die mit spannenden Geschäftsideen an den Markt gehen. Dabei kommt naturgemäß immer wieder die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform für den Start auf. [mehr lesen]

Facebook ändert seine Terms of Service – Zulässigkeit der nachträglichen Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Aus aktuellem Anlass kommt wieder einmal die Frage auf, wie beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen eine nachträgliche Änderung von Nutzungsbedingungen oder AGB rechtlich zulässig und vor allem rechtswirksam zustande kommt bzw. kommen kann.

Facebook hat vor kurzem zumindest seine englischsprachigen Nutzungsbedingungen geändert und eine Klausel entfernt, die wie folgt lautete:

You may remove your User Content from the Site at any time. If you choose to remove your User Content, the license granted above will automatically expire, however you acknowledge that the Company may retain archived copies of your User Content. [mehr lesen]