Wie seinerzeit berichtet, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Juli dieses Jahres mehrer Soziale Netzwerke aufgrund datenschutzrechtlicher Mängel abgemahnt. Die Plattformen Facebook, Lokalisten, MySpace, Wer-kennt-wen und Xing waren von den Verbraucherschützern aufgefordert worden, ihre rechtswidrigen Datenschutzbestimmungen nachzubessern.
Primär sollte von Seiten der Plattformen sichergestellt werden, dass der Nutzer bei allen Arten der Datennutzung über entsprechend nutzerfreundliche Funktionalitäten aktiv einwilligt. Tatsächlich hatte der Bundesgerichshof vor nicht allzu langer Zeit im sogenannten Payback Urteil bestätigt, dass Verbraucher über die Nutzung ihrer Daten umfassend aufgeklärt werden und dann aktiv zustimmen (sogenannes Opt-In) müssen. Die Einholung der Zustimmung über ein Opt-Out, bei der der Nutzer z.B. eine vor angekreuzte Tick-Box ausklicken muss, wenn er die zu der konkreten Datennutzung nicht zustimmen will, genügt in aller Regel