„Wem gehört der Amateurfußball“ hatte nicht nur die Stuttgarter Zeitung im Dezember letzten Jahres getitelt, sondern auch zahlreiche andere Medien und Blogs.
Heute hat nun das Landgericht Stuttgart in einer Klage des Württembergischen Fußballverbandes (wfv) gegen die Betreiber von hartplatzhelden.de sein Grundsatzurteil gesprochen, nachdem der Plattform verboten wird, Videoausschnitte von Amateur- und Jugendfußballspielen des klagenden Verbandes im Internet zu veröffentlichen. Der Fall hatte bereits im Vorfeld der Entscheidung ein großes Medienecho ausgelöst.