Rechtsprechung zur Haftung für „User Generated Content“ bestätigt

In einem aktuellen Urteil (Urteil vom 19. April 2007 – I ZR 35/04)
bestätigt der Bundesgerichtshof – auch nach Einführung des neuen Telemediengesetzes (TMG) – offensichtlich weitestgehend seine Rechtsprechung zur Haftung dere Portalbetreiber für „User Generated Content“ aus dem Jahr 2004 (siehe „Social Commerce zum Scheitern verurteilt…“).

Risiken für YouTube, MyVideo & Co und deren Nutzer – Haftung bei Videoplattformen

Videoplattformen oder Video-Hoster wie YouTube, MyVideo (und wie sie alle heißen) sind ein typisches Phänomen für eine der unter Web 2.0 gehandelten Entwicklungen. Ausführungen zu rechtlichen (das heißt vor allem urheberrechtlichen) Aspekte dieses spezifischen Themas finden sich im Internet bisher kaum. Dabei gäbe es sowohl für die die Inhalte einstellenden User als auch für die Plattformbetreiber genug Anlass sich einmal etwas intensiver mit dieser Problematik auseinanderzusetzen.

Auf den bekannteren Plattformen werden von den Usern täglich hunderte von Videos eingestellt. Dabei fällt auf den ersten Blick auf, dass eine Vielzahl der eingestellten Videos sicher nicht von den Produzenten (und damit zunächst einmal alleinigen Rechteinhabern) hochgeladen und damit öffentlich zugänglich gemacht werden. Das gilt für alle möglichen Inhalte wie Fernsehsendungen (wie Sportübertragungen, Nachrichtensendungen, Comedy-Shows etc.), Musikvideos, Filme und Filmtrailer
Werbespots etc.). [mehr lesen]

Web 2.0 Portale in der Haftung

Während sich das Thema Haftung für „User Generated Content“ in Deutschland noch entwickelt, geht es in den USA bereits einigen der Musik- und Videoportale „an den Kragen“. Es ist zu befürchten, dass uns die Vereinigten Staaten, in denen die Web 2.0-Welle bereits ein bißchen länger wogt, auch insofern nur zeitlich voraus sind.

Nachdem YouTube bereits vor einiger Zeit wegen Urheberrechtsverletzungen unter Beschuss geraten ist, muss nun auch das Videoportal Bolt wohl mehrere Millionen Dollar Schadenersatz zahlen, weil auf Ihrem Portal urheberrechtlich geschütze Inhalte (vgl auch die entsprechende
Pressemeldung von UMG) angeboten wurden. [mehr lesen]

Rauschen im „elektronischen“ Blätterwald

Das Anerkenntnisurteil des LG Stuttgart ist im „elektronischen“ Blätterwald erfreulicherweise von einigen Blogs aufgegriffen worden. Nachdem das Landgericht Stuttgart weitestgehend unserer Argumentation gefolgt ist, bedeutet das Urteil einen deutlicher Fortschritt in dem Bestreben die Haftung von Portalbetreibern für „User Generated Conent“ zu begrenzen.

Forum-Shopping zum zweiten…

Nachdem mich einige Fragen zu meinen letzen Ausführungen zum so genannten Forum-Shopping erreicht haben, erlaube ich mir an dieser Stelle ein paar klarstellende Bemerkungen. Vorliegend haben wir bewusst eine negative Feststellungsklage in Stuttgart erhoben, um eine Entscheidung des LG Hamburg, welches hinsichtlich der Haftung eine portalbetreiberunfreundlichere Haltung vertritt, zu vermeiden. Dies Möglichkeit besteht grundsätzlich, wenn es um angebliche Rechtsverletzungen im Internet geht. Es kann regelmässig in jedem Bezirk Deutschlands eine Zuständigkeit des jeweiligen Landgerichts begründet werden. Für eine negative Feststellungsklage kann sich der Abgemahnte also (unabhängig von seinem eigenen Sitz oder dem des abmahnenden Gegners (!!!)) eigentlich jedes beliebige Landgericht „heraussuchen“ (sog. Forum-Shopping). [mehr lesen]

„Nur“ ein Anerkenntnisurteil ?

Heute Vormittag habe ich gemeinsam mit Peter Ambrozy den ersten Termin vor dem LG Stuttgart in Sachen edelight wahrgenommen (siehe „Musterprozess geht in die erste Runde“ bzw. noch einmal die Hintergründe zu dem Sachverhalt im Blog von edelight).

Wir hatten ja auf ein streitiges Urteil des LG Stuttgart gehofft, mit dem die Frage der Haftung eines Portalbetreibers wie edelight für „User Generated Content“ weitergehender Klarheit zugeführt worden wäre.

Wir haben gewonnen, aber… [mehr lesen]

„Musterprozess“ geht in die erste Runde…

Ich hatte in früheren Postings schon angedeutet, dass wir für die Geschenkeplattform und Social-Commerce Hoffnung edelight, derzeit ein Art Musterprozess führen, um die Frage der Haftung von Betreibern solcher Internetportale für „User Generated Content“ einer weitergehenden Klärung zuzuführen.

Hintergründe zu dem Sachverhalt findet man im Blog von edelight.

YouTube wird für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht

Heise berichtet aktuell, über einige kritische Stimmen zu Verletzungen von Urheberrechten auf der Videoplattform YouTube. Amerikanische Mediengrössen wie NBC, Viacom und Twentieth Century Fox wollen YouTube grundsätzlich für die Inhalte verantwortlich machen, die auf der Plattform der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und haben in den USA teilweise auch schon konkret die Entfernung zahlreicher Videoclips gefordert.

Es ist wohl nur eine Frage der Zeit bis entsprechende Forderungen auch in Deutschland an solche Portale herangetragen werden. [mehr lesen]

Zurück zum Thema: Einstweilige Verfügung gegen rapidshare

Vom Landgericht Köln wurde vor kurzem auf Antrag der GEMA eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von rapidshare.de erlassen (siehe heise). rapidshare ist ein sogenannter „Share-Hoster“, der für beliebige Inhalte Speicherkapazitäten zur Verfügung stellt, welche dort dann von anderen Nutzern abgerufen werden können. Lediglich für den Abruf etwaiger Inhalte erhebt rapidshare ein Nutzungsentgelt.

Auch dieser neue Fall zeigt, die Aktualität der bereits mehrfach angesprochenen Frage der Haftung für „User Generated Content“ (vgl. Beitrag vom 8.Januar 2007). [mehr lesen]

Hamburg ist keine Reise wert…

Das gilt natürlich nur für Forumsbetreiber die vor dem LG Hamburg gegen Abmahnungen wegen Forumsbeiträgen gerichtlich vorzugehen versuchen.

Auch wenn sonst Hamburg natürlich immer eine Reise wert ist (um alle Hamburger wieder zu versöhnen), scheint die These in der Überschrift sich zu bewahrheiten, wenn man die aktuellen Meldungen (siehe Lawblog bzw. Vertretbar Lawblog ) in der Streitsache des Betreibers des „supernature“-Forums so liest. Aus der mündlichen Verhandlung wird berichtet , dass es dem Gericht nicht darauf ankomme, ob bzw. ab wann der Betreiber Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten hatte, sondern allein, ob einzelne Forumsbeiträge Rechte Dritter verletzen oder nicht… Bleibt abzuwarten, ob das LG Hamburg diese Auffassung auch im schriftlichen Urteil aufrecht erhält (was allerdings zu befürchten ist). [mehr lesen]

Social Commerce zum Scheitern verurteilt…

fragt Peter Ambrozy im blogdelight, nachdem das junge Unternehmen die erste Abmahnung wegen einer angeblich rechtsverletzenden Empfehlung eines Users erreicht hat.

So weit darf es natürlich nicht kommen…

In meinen vorherigen Threads habe ich mich bereits mit der – auch diesbezüglich virulenten – Frage der Verantwortlichkeit von Forumsbetreibern für User Generated Content (wie z.B.Weblogs, Wikis, Shops, Versteigerungs- oder Produktbewertungsplattformen), befasst.

Schon das Cluetrain Manifest aus dem Jahre 1999 stellte in These 11 fest: „Die Menschen in vernetzten Märkten haben herausgefunden, daß sie sich weit bessere Information und Unterstützung gegenseitig bieten können, als sie von ihren Verkäufern erhalten“. An dem aus diesem Grund ständig wachsenden Trend zum Social Commerce kommen viele Unternehmen heute nicht mehr vorbei. [mehr lesen]