Das sog. „heise“ Urteil hat vor einiger Zeit doch für ziemlichen Wirbel in der Szene gesorgt (Anmerkungen auf vertretbar.de, beim lawblog, von RA Dr. Bahr). Auch wenn auch über die Berufungsentscheidung, die das Urteil des LG Hamburg (zum Glück) etwas einschränkte, berichtet wurde (siehe etwa RA Dr. Bahr), hat diese Entscheidung sowie die nachfolgende „korrigierende“ Rechtsprechung leider nicht die selbe Aufmerksamkeit erlangt.
Obwohl die Entscheidung zwar im Ergebnis gleich ausfiel (sprich zu Ungunsten von heise), hat das OLG Hamburg in den Urteilsgründen die an einen Forumsbetreiber zu stellenden Überwachungspflichten eingeschränkt und damit die Rechtsprechung in diesem Bereich weiter spezifiziert. Die Entscheidungsgründe des OLG Urteils geben nun einen vernünftigeren Maßstab vor, den Forumsbetreiber unbedingt beachten sollten, wenn sie für Beiträge von Forumsbesuchern nicht verantwortlich gemacht werden wollen. In einem Urteil des OLG München vom 9.11.2006 (Az. 6 U 1675/06) wurden diese Anforderungen auch wieder in ihren Grundzügen bestätigt.