Abstimmung zum 3. rechtzweinull Wunschkonzert

Nachdem ich in meinem letzten Beitrag noch um Themenvorschlaege gebeten hatte, ueber die abgestimmt werden soll, stelle ich also jetzt live aus einem Internetcafe am schoenen Strand von Thailand (und insofern ohne Umlaute) die gesammelte Themenliste zur Abstimmung.

Ueber das Thema, welches in genau einem Monat die meisten Stimmen gesammelt hat, werde ich dann einen umfassenden Blogbeitrag verfassen und hier im Blog einstellen.

Bei den beiden letzten Teilnahmen haben dier Themen „Werbung auf den Profilseiten von XING“ und „Verwendung von User Generated Content“ gewonnen. Vielen Dank auch noch einmal an alle die bei der Abstimmung teilgenommen haben. Ich hoffe, dass meine jeweils verfassten Beitraege ein wenig weiterhelfen konnten. [mehr lesen]

Urteil des OLG Hamburg – noch mehr Haftung für Forenbetreiber?

Die Hamburger Gerichte sind bereits für ihre eigene Auffassung des Telemediengesetzes (TMG) und für die strengen Anforderungen, die seitens des Gerichts an die Plattformbetreiber gestellt werden, bekannt. Vor einiger Zeit hatte das OLG Hamburg (Az.: 5 U 165/06) erneut über die Frage zu entscheiden, inwieweit ein Plattformbetreiber (im konkreten Fall ein Themenportal für Kochrezepte) für die von Dritten eingestellten Inhalte (User Generated Content) verantwortlich gemacht werden kann. Auch wenn diese (inzwischen rechtskräftige) Entscheidung nicht mehr ganz aktuell ist, möchte ich noch einmal die wesentlichen Argumente durchleuchten, weil sich anhand der streitgegenständlichen Fragen gut verdeutlichen lässt, auf welche Gesichtspunkte Plattformbetreiber im Zusammenhang mit der Haftung für nutzergenerierte Inhalte achten sollten. [mehr lesen]

Recht im Web 2.0 – Urheberrecht, Datenschutz & Co. im „Mitmach-Web“ (in eigener Sache)

Web 2.0 – das steht für eine neue Nutzergeneration, die nicht mehr passiv im Netz herumstöbert, sondern sich interaktiv vernetzt und eigene Inhalte in das World Wide Web stellt. Nicht allen ist bewusst, dass sie sich dabei oft in rechtlichen Grauzonen bewegen und es einige rechtliche Themen zu beachten gibt, egal ob durch Unternehmen oder Privatpersonen.

In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf meinen Tagesworkshop bei der MFG zu dem Thema „Recht im Web 2.0 – Urheberrecht, Datenschutz & Co. im „Mitmach-Web““ hinweisen, den ich am 17.09.2008 direkt bei der MFG im Bosch-Areal in Stuttgart abhalten werde. [mehr lesen]

Creative Commons Lizenzen & Urheberrecht: Einräumung von Nutzungsrechten (Einführung)

Bei vielen neuen Problemstellungen, die sich im oder beim Umgang mit dem Internet ergeben, stösst das gute (alte) Urheberrecht an seine Grenzen. Zahlreiche Fragestellungen, die sich völlig neu stellen, sind von den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), wenn überhaupt nur unzureichend geregelt.

Im Rahmen der Artikelserie zum Thema „Blogs & Urheberrecht“, die wir Anfang letzter Woche gemeinsam mit Telemedicus, jur-blog.de, kriegs-recht.de gemeinsam gestartet haben, werden nun einige dieser Themen von kompetenter Seite erklärt und aufgearbeitet werden. [mehr lesen]

Wettbewerb unter den Social Networks verschärft sich: Facebook klagt gegen StudiVZ

Seit den ersten Meldungen letzte Woche bewegt ein Thema große Teile der Internewelt: Facebook geht vor einem kalifornischen Gericht gegen StudiVZ vor, weil diese „ nicht nur Facebooks Features gestohlen, sondern auch das „Look and Feel“, das Design, große Teile der Website-Funktionalitäten und andere Eigentumsrechte wie Style Sheets“ übernommen hätten.

Nachdem ich mich je gerade erst kürzlich etwas detaillierter mit dem artverwandten Thema „Rechtliche Beurteilung von Contenklau“ auseinandergesetzt habe, kann ich natürlich auch diese spannende Angelegenheit nicht auslassen. [mehr lesen]

Contentdiebstahl & Recht – Vorgehen gegen die Übernahme von Texten im Internet

Fasst wöchentlich liest man in Blogs aus allen möglichen thematischen Bereichen, dass einzelne Aggregatoren und Blogseiten sich kurzerhand die mühselige Arbeit ersparen, sich regelmäßig Gedanken über neue Inhalte zu machen und diese dann auch noch schreiben zu müssen, und sich deshalb kurzerhand bei anderen bedienen.

Technische Möglichkeiten wie RSS-Feeds sorgen dafür, dass man die Inhalte ja noch nicht einmal „händisch“ kopieren muss, sondern diese sozusagen frei Haus und automatisiert auf die eigene Seite setzen kann. Hinzu kommt, dass – was teilweise vermutet wird – der Urheber durch die Übernahme sogar noch unmittelbaren Schaden nehmen kann, wenn der kopierte Beitrag als Duplicate Content , aus dem Google Index genommen wird. [mehr lesen]

Mehr Entscheidungen, mehr Recht

Nachdem ich häufig über interessante Entscheidungen stolpere, die für die Themen dieses Blogs von hoher Relevanz sind, ich aber nicht immer die Zeit finde, mich eingehender mit diesen zu beschäftigen, möchte ich hiermit die neue Reihe „Aktuelle Entscheidungen im Überblick“ starten.

Ich werde in dieser Reihe interessante Entscheidungen zum Internetrecht mit entsprechenden Fundstellen und korrespondierenden Links benennen und die jeweilige Entscheidung kurz kommentieren.

Anfangen möchte ich mit folgenden Urteilen: [mehr lesen]

Workshopreihe „Web 2.0 & Recht“

Ein kurzer Hinweis in eigener Sache:

Im November bzw. Anfang Dezember gehe ich gemeinsam mit dem auf Kongresse aus den Bereichen Marketing, IT und Internet-Themen spezialisierten Anbieter kongressmedia mit einem Workshop unter dem Titel „Web 2.0 & Recht“ auf Roadshow durch mehrere deutsche Städte.

In dem Eintagesworkshop geht es – grob gesagt – um die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Haftungsrisiken für bzw. im Zusammenhang mit diversen Web 2.0 Aktivitäten. Web 2.0 schafft als „Internet der 2. Generation“ mehr Interaktion, mehr Freiräume und unter Umständen auch mehr Business. Aber auch rechtliches Neuland, mit dem sich Unternehmer auseinandersetzen sollten, um die neuen Mittel auch rechtlich abgesichert und damit letztendlich auch wirtschaftlich erfolgreich einsetzen zu können. [mehr lesen]

Crowdsourcing & Recht – Wer trägt die rechtlichen Risiken ?

Eine der unter dem Begriff Web 2.0 gehandelten Trends ist das so genannte Crowdsourcing. Da im Rahmen solcher Aktionen ein erhebliches Mass an Kreativität eingesetzt wird, entstehen regelmäßig neue immaterielle Werte. Damit spielen bei Crowdsourcing Produkten nicht nur die Regelungen des „geistigen Eigentums“ (wie z.B. das Urheberrecht) eine nicht unerhebliche Rolle, sondern auch die Frage, wer eigentlich das Risiko trägt, sollte das Arbeitsergebnis (bewusst oder unbewußt) Rechte Dritter verletzen. [mehr lesen]

Guter Google Rank kann Urheberrechtsschutz begründen

Regelmäßig müssen sich Gerichte in Deutschland mit der Frage beschäftigen, ob Webseiten urheberrechtlichen Schutz genießen. Dieser Themenkomplex ist nachvollziehbarerweise nicht nur für die Gestalter der Webseite von großer Bedeutung, sondern auch für den Betreiber der jeweiligen Seite.