Erst kürzlich habe ich mich in dem Beitrag „Big Data & Recht – Herausforderungen für den Datenschutz und die Causa O2“ mit der datenschutzrechtlichen Seite von Big Data auseinandergesetzt. Damals war schon dieser zweite Teil zum Thema „Big Data“ geplant, der die Frage beleuchten soll, wem öffentlich im Internet zugängliche Daten eigentlich „gehören“.
Technische Möglichkeiten über automatische Suchroboter (sogenannte „Bots“) wie das Crawling, Spidering oder Screen Scraping (vgl auch „Screen Scraping – Wann ist das Auslesen und die Veröffentlichung fremder Daten zulässig ?“ ) machen es sehr einfach, zahlreiche Daten aus dem Internet zu durchsuchen, zu speichern und dann für eigene Zwecke zu systematisieren bzw. Dritten in neu zusammengestellter Form zur Verfügung zu stellen. Der Kampf um das Recht, entsprechende Daten auszuwerten bzw. zu verwerten, hat gerade erst begonnen.