Nachdem das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Rs. C-362/14) vom 6.10.2015 (Volltext in deutscher Sprache) in Sachen „Safe Harbor“ Abkommen nicht nur in der „Datenschutzwelt“, sondern auch in den Medien und bei zahlreichen betroffenen Unternehmen einigen Aufruhr ausgelöst hat, sortieren sich die Betroffenen langsam und suchen nach Lösungen und eigenen Positionen, um mit dem Urteil und den daraus resultierenden Folgen umzugehen.
Nach teilweise bedenklichen und zu Recht kritisierten Stellungnahmen einzelner Datenschutzbehörden hat die Datenschutzkonferenz, also die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, gesterm ein gemeinsames Positionspapier zum Safe Harbor Urteil veröffentlicht.