Beim Cloud Computing erhalten Private und Unternehmen Zugriff auf IT-Infrastrukturen, die Ihnen über das Internet durch einen Cloud-Anbieter zur Verfügung gestellt werden. Man braucht beispielsweise keinen eigenen Server. Der Cloud-Anbieter kümmert sich also um die IT, welche vom Kunden reserviert und genutzt werden kann. Mehrere Unternehmen teilen sich dabei die physischen und virtuellen Ressourcen in einem Gemeinschaftsrechenzentrum. Das soll die Datenverarbeitung für Unternehmen einfacher und kostengünstiger machen. Die Abrechnung erfolgt bedarfsorientiert. Die Verwendung erfolgt, wie man sagt, „dynamisch“. Innerhalb weniger Minuten können Ressourcen bereitgestellt (Provisionierung) und wieder freigegeben werden (Deprovisionierung). Das IT-System bleibt auch dann funktionsfähig, wenn es sich in Größe und Volumen ändert. Das nennt man auch Skalierbarkeit. Der Kunde kann seinen Bedarf automatisiert oder persönlich ändern. Der virtuelle Bedarf ist also genau am tatsächlichen Bedarf orientiert. Neben der Bedarfsorientierung ist die Skalierbarkeit auch praktisch, um beispielsweise zu testen, ob der Betrieb eines Unternehmens auch bei kleinerem IT-System aufrechterhalten werden und gleichzeitig in seinen Umsätzen wachsen kann. In der Flexibilität und Skalierbarkeit liegt der Unterschied zum einfachen Rechenzentrum. Auch ist die Zuverlässigkeit von Cloud-Computing vorteilhaft. Während individuelle Systeme auch durch einen kleinen Fehler ins Straucheln geraten können, wird die Kontinuität des Cloud-Service nicht beeinflusst. Darüber hinaus werden durch fortwährende Optimierung und Konsolidierung Effizienz und Ökonomie gestärkt. Schließlich kann der Nutzer auch die Qualitätssicherung und – kontrolle auf den Diensteanbieter auslagern. Cloud Computing gibt es in verschiedenen Spielarten: Infrastructure as a Service (IaaS), Platform as a Service (PaaS) und Software as a Service (SaaS)
AGB, Datenschutz und Urheberrecht
Wer Infrastruktur auslagert und den entsprechenden Bedarf einkauft, der schließt Verträge. In der Regel arbeiten Unternehmen mit sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gehen dem allgemeinen und besonderen gesetzlich geregelten Vertragsrecht vor.
Zudem werden dabei notwendigerweise auch Daten ausgetauscht und abgespeichert. Handelt es sich um personenbezogene Daten greift das Datenschutzrecht, geregelt im Bundesdatenschutzgesetz und den Datenschutzgesetzen der Länder, ein.
Werden fremde, urheberrechtlich geschützte Inhalte in der Cloud abgespeichert, liegt hierin eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 Urhebergesetzes. Diese bedarf grundsätzlich der Erlaubnis des fremden Rechtsinhabers. Wurde diese nicht erteilt, kann diese Rechtsverletzung Beseitigungs- und Unterlassungsverlangen sowie Schadensersatz nach sich ziehen.
Diese Leistungen bieten wir Ihnen im Bereich des Cloud Computing an:
- Beratung und Vertragsgestaltung im Bereich Cloud Computing (SaaS, IaaS, PaaS)
- Beratung und Vertragsgestaltung auch im Bereich Verkauf, Miete, Leasing, Wartung und Pflege
- Beratung und Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit Open Source Software.
- Beratung im Bereich Datenschutz-Compliance und bei datenschutzrechtliche Vereinbarungen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Sie haben weitergehende Fragen? Gern steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, Partner bei Bartsch Rechtsanwälte in Stuttgart, telefonisch unter +49 (0) 711 23 84 953 oder via E-Mail cu@bartsch-rechtsanwaelte.de zur Verfügung.