Informationstechnologienrecht (IT-Recht)

Sie werden erhoben, verarbeitet, übermittelt. Sie sind der Kern ganzer Geschäftsmodelle: Informationen. Sie sind Gegenstand des Informationstechnologierechts, kurz: IT-Recht. Der Begriff gastiert auch unter den Bezeichnungen EDV-Recht, Computerrecht, Internetrecht oder Softwarerecht, obschon diese zum Teil nur bedeutungsähnlich sind. Der Begriff „Internetrecht“ bezieht sich im Wesentlichen etwa auf die spezielle Technologie des Internets. Informationstechnologierecht ist folglich ein Oberbegriff für die verschiedenen Technologien zur Informationsgewinnung, – verwaltung, -übertragung, -auswertung und der Präsentation von Informationen. Hierin lässt sich auch ein Stück der Geschichte des Informationstechnoliegenrechts ablesen, das den Bogen vom klassischen EDV-Recht bis hin zu neuen Phänomenen wie dem Internet als der bedeutsamsten Telekommunikationseinrichtung unserer Zeit spannt. So vielfältig die Einsatzmöglichkeiten von Informationen, so facettenreich auch das Recht der Informationstechnologien.

Im IT-Recht stoßen Anbieter und Nutzer auf mannigfaltige Fragestellungen

Im Mittelpunkt stehen IT-Produkte und IT-Dienstleistungen. Diese können auf ganz unterschiedlichen Wegen angeboten und auf vielfältige Weise benutzt werden. Im Zusammenhang mit dem Internet stehen Fragestellungen um die Gestaltung des digitalen Vertragsabschlusses, die Ansprache von Kunden oder die Nutzung von Social Media durch Arbeitnehmer. Bedeutsam ist vor allem das Datenschutzrecht. Außerdem stellen die Schnelllebigkeit, die rasante Informationsverbreitung, die Anonymität und leichte Verfügbarkeit von Inhalten eine besondere Herausforderung dar. Bei klassischen EDV-Produkten – man denke beispielsweise an eine Computer-Software – kann die Ausgestaltung von Lizenzen oder auch die Inhaberschaft von Verwertungsrechten relevant werden.

Das IT-Recht stützt sich auf verschiedene Rechtsquellen

Das IT-Recht ist eine typische Querschnittsmaterie. Allgemeines Zivilrecht kommt ebenso zur Anwendung wie Werkvertrags-, Dienstvertrags-, oder Kaufvertragsrecht. Daneben existiert eine große Menge an bereichsspezifischen Gesetzestexten etwa das Telemediengesetz (TMG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder das Urhebergesetz (UrhG).Das IT-Recht umfasst damit zahlreiche Sachgebiete, angefangen vom Vertragsrecht über Datenschutz bis hin zum Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (e-commerce) und der öffentlichen Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien. Das Recht der Informationstechnologien ist zudem stetem Wandel unterworfen. Die Entwicklungen sind hier zumeist so rasant, dass der Gesetzgeber nur hinterher stolpert.

Diese Leistungen bieten wir unter anderem im Bereich des IT-Rechts an:

Auf dem Gebiet des klassischen EDV-Rechts bieten wir kompetente Beratung rund um die Vertragsgestaltung für

  • Hard- und Software, Service und Dienstleistungen
  • Nutzungs- und Servicebedingungen im Bereich Cloud Computing (SaaS, IaaS, PaaS)
  • Verkauf, Miete, Leasing, Wartung, Pflege
  • Open Source Software.

Im Bereich des Internetrechts prüfen und gestalten wir Ihre individuellen oder AGB-rechtlichen Nutzungs- und Vertragsbedingungen sowie Ihre Web-Präsenz.

Außerdem beschäftigen wir uns im Datenschutzrecht intensiv mit

  • Datenschutz-Compliance und
  • Datenschutzrechtlichen Vereinbarungen

Wir betreuen komplexe IT-Projekte durch rechtliches Projektcontrolling und unterstützen Sie bei Projektkrisen.

Darüber hinaus beraten wir Sie gern zu

  • Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrechte
  • Schutz digitaler Informationen
  • IP-Strategien
  • Wettbewerbsrechtlichen Know-How-Schutz
  • IT-Recht im Arbeitsverhältnis
  • Haftungsfragen im Bereich von Informations- und Kommunikationsdiensten im Internet

Schließlich übernehmen wir die Durchsetzung von Verträgen, die Verteidigung gegenüber geltend gemachten Ansprüchen, die Vertretung bei Abmahnungen, im Schlichtungsverfahren und vor Gericht.

Sie haben weitergehende Fragen? Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, Partner bei der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart, telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menooldbezler.de zur Verfügung.