Social Media Guidelines

Mitarbeiteräußerungen, Geheimniswahrung und Datenschutz

In den vergangenen Jahren setzten sich die Gerichte vielfach mit der Frage nach der Zulässigkeit von Mitarbeiteräußerungen in sozialen Medien auseinander. Was darf ein Mitarbeiter über seinen Arbeitgeber sagen, was darf er an Informationen preisgeben, kann einem Arbeitnehmer, dessen politische Haltung unternehmensschädlich ist, gekündigt werden?

Es wird über den Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, vor allem aber über die Grenzen der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Grundgesetz gestritten, die mit der arbeitsvertraglichen Treuepflicht des Arbeitnehmers konkurriert. Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Kündigung des Arbeitnehmers führen. Zu verschiedenen Fällen wurde auf diesem Blog bereits berichtet: Gefeuert wegen Facebook, Düsseldorfer Feuerwehrleute suspendiert: Liken kann auch gefährlich sein, BAMF.

Social Media Guidelines: Orientierung für Arbeitnehmer auch in Rechtsfragen

Gerichtliche Auseinandersetzungen lassen sich im besten Fall verhindern oder zumindest vereinfachen, wenn das Unternehmen klare Regelungen schafft.

Es wäre beispielsweise denkbar, die Benutzung von sozialen Medien rein arbeitsvertraglich zu regeln. Allerdings greifen diese Regelungen nicht bei der rein privaten Nutzung. Natürlich hat der Arbeitnehmer auch während seiner Freizeit die Pflicht, Geschäftsgeheimnisse zu wahren, den Ruf seines Arbeitgebers nicht zu schädigen und Gesetze einzuhalten, die den Verbraucher beispielsweise vor verschleierter Werbung schützen. Da die arbeitsvertraglichen Regelungen hier aber nicht greifen, kann der Arbeitgeber nur auf die gesetzlichen Regelungen hinweisen. Hier kommen die sogenannten Social Media Guidelines ins Spiel. Sie informieren den Mitarbeiter und geben klare Leitlinien vor.

Social Media Guidelines sollen unter anderem festlegen durch wen, wann und wie soziale Medien im Namen des Unternehmens benutzt werden können oder sollen. Auch eine Definition des Zwecks und der zu benutzenden Kanäle, sowie der Zielgruppe sind sinnvoll.

Neben einer entsprechenden verständlichen und kompakten Formulierung, die bestenfalls unter Mitarbeit der Arbeitnehmer gefunden wird, sollte der Arbeitgeber die Richtlinien zum einen allen Mitarbeitern zukommen lassen, und zum anderen dafür Sorge tragen, dass sie in Medienkompetenz geschult werden.

Social Media Guidelines stellen auch die bessere Alternative zum rigorosen Verbot dar, denn nur so können die nicht von der Hand zuweisenden Vorteile der sozialen Medien für das Unternehmen genutzt werden.

Vertiefende Beiträge zum Thema Social Media Guidlines:

Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen,

Kritische Analyse der SAP Social Media Participation Richtlinien,

Praxishinweise zur Einführung von Richtlinien.

Diese Leistungen bieten wir Ihnen unter anderem im Zusammenhang mit Social Media Guidelines an:
  • Entwicklung und Unterstützung bei der Erarbeitung und Einführung von Social Media Guidelines
  • Rechtliche Prüfung und Überarbeitung bereits vorhandener Social Media Guidelines
  • Rechtliche Vertretung bei Verstößen gegen Social Media Guidelines
  • Workshops

Sie haben weitergehende Fragen? Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, Partner bei der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart, telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menoldbezler.de zur Verfügung.