Software as a Service (kurz: SaaS) ist die bekannteste Form des Cloud Computings (=> Cloud-Computing). Beim Cloud Computing gelangen die Kunden über einen öffentlichen Zugang, beispielsweise einen Webbrowser, in eine virtuelle Umgebung, der Cloud. In dieser Cloud findet der Kunde fertige Software-Anwendungen vor, die er für seine Zwecke anpassen und verwenden kann. Im Unterschied zum Infrastructure as a Service (=> IaaS) und dem Platform as a Service (=> PaaS) erhält der Kunde über die IT-Infrastruktur und die Werkzeuge zum Bau von Anwendungen hinaus, ein bereits fertiges, standartisiertes, leicht handzuhabendes Produkt. Typische Anwendungsbereiche sind E-Mail-Dienste, Auftragsmanagement oder die Finanzbuchhaltung. Der Kunde erhält deutlich mehr Service als in anderen Varianten des Cloud Computings.
Software as Service bietet darüber hinaus aber auch alle anderen Vorteile des Cloud-Computings. Die IT-Ressourcen werden mit anderen Kunden geteilt, ohne, dass der einzelne hiervon etwas bemerken würde. Dies ist deshalb möglich, weil die Dienstleistungen bedarfsabhängig gebucht und frei werdende Ressourcen somit hin und her verlagert werden können. Es müssen daher weder teure Softwarelizenzen noch eigene Server erworben und gewartet werden. Insbesondere Wartung und Aktualsierung obliegen dem Anbieter.
SaaS und Recht
Jedem SaaS-Verhältnis liegt ein Vertrag zu Grunde. Aus diesem ergeben sich in erster Linie die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. In der Regel wird in diesem Bereich gestritten. Beispielsweise kann die Frage im Raum stehen, in welchem Umfang der Anbieter haften muss, wenn sein Produkt nicht funktioniert oder es nicht die Funktionen aufweist, die der Kunde erwartet hat. Auch der Datenschutz ist ein wichtiges Thema. Der Kunde hat ein Interesse daran, dass seine Daten sicher gelagert werden. Der Anbieter muss die Datensicherheit gewährleisten, was nicht nur bedeutet den unberechtigten Zugriff von außen zu verhindern, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass keine Daten verschwinden. Weitere interessante Berührungspunkte können sich mit dem Urheberrecht und dem Arbeitsrecht ergeben.
Diese Leistungen bieten wir Ihnen unter anderem im Bereich des Software as a Service an:
Beratung rund um die Vertragsgestaltung für
- Hard- und Software, Service und Dienstleistungen
- Nutzungs- und Servicebedingungen im Bereich Cloud Computing
- Verkauf, Miete, Leasing, Wartung, Pflege von Soft- und Hardware
sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung-
Sie haben weitergehende Fragen? Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, Partner bei der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart, telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menoldbezler.de zur Verfügung.