Social Media Recruiting & Recht – LG Heidelberg verbietet wettbewerbswidrigen Abwerbeversuch über XING

In Zeiten des allerorts propagierten Fachkräftemangels haben neben den Bewerbern auch zahlreiche Unternehmen die Sozialen Medien für sich entdeckt, um dort als attraktive Arbeitgebermarke (sog. Employer Branding) Interesse bei potentiellen Bewerbern zu wecken bzw. im Rahmen des Recruitung XING, Facebook & Co als Kanäle zur direkten Ansprache von Bewerbern zu nutzen. Immer mehr Unternehmen planen neben einem entsprechenden Engagement auf XING weitergehende Aktivitäten auf Facebook.

Neben eher datenschutzrechtlich geprägten Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen (bzw. deren Personaldienstleister) die Daten potentieller Mitarbeiter erheben und verwerten bzw. diese direkt über das jeweilige Soziale Netzwerk „ansprechen“ dürfen (vgl. Arbeitnehmerdatenschutz – Zulässigkeit der Gewinnung von Arbeitnehmer- und Bewerberinformationen über Soziale Netzwerke), können – wie das aktuelle Urteil des LG Heidelberg zeigt – unter Umständen auch wettbewerbsrechtliche Fragen relevant werden. [mehr lesen]

Zu viel Fake in Social Media ? – Rechtslage bei schädigenden und gefälschten Einträgen in Bewertungsportalen

Auch in Deutschland nimmt nicht nur die Zahl, sondern auch die Relevanz von Bewertungsportalen stark zu. Als typisches Phänomen der Sozialen Medien wächst damit auch die Macht der Verbraucher und Kunden, die über entsprechende Funktionalitäten – in einem vorher nicht da gewesenen Ausmaß – die Gelegenheit erhalten, ihrer „Stimme“ (sprich der eigenen Meinung über die jeweilige Ware oder Dienstleistung) Ausdruck zu verleihen.

Beispiele von Bewertungsportalen:
Hotels: Holidaycheck, hotelbewertungen.net, Tripadvisor
Arbeitgeber: Kununu, jobvoting
Ärzte: Imedo, Docinsider, Topmedic
Finanzberater & Banken: WhoFinance, mybankrating
Produkte und Dienstleistungen: Ciao!, kennstdueinen, golocal
Bücher: Amazon
Lehrer: Spickmich
Professoren: MeinProf [mehr lesen]

Gefährliches Teilen ? – Haftungsrisiken beim Sharing über Facebook, Google Plus & Co (Teil 2 Persönlichkeitsrecht & Wettbewerbsrecht)

Nachdem im ersten Teil dieser Beitragsreihe die urheberrechtlichen Fragestellungen erläutert worden sind, soll nachfolgend dargestellt werden, inwieweit den Nutzer, der einen Inhalte über die zahlreichen „Sharing-Funktionen“ wie Facebook, Google Plus & Co teilt, eine rechtliche Verantwortlichkeit für die jeweiligen geteilten Aussagen selbst treffen kann.

Auch insofern ist der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt, dass mit dem Teilen fremder Aussagen (z.B. bei Beleidigungen) unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Teilenden das Risiko einer rechtlichen Verantwortlickeit einhergehen kann, wenn die ursprüngliche Aussage selbst Rechte Dritter verletzten. Bei nüchterner Betrachtung ist es zunächst einmal auch grundsätzlich nachvollziehbar, dass z.B. mit der Weiterverbreitung unwahrer, rufschädigender Äußerungen auch der (Ruf-)schaden grösser wird. Insoweit kann sich der „teilende“ Nutzer allein mit dem Hinweis, die Aussage käme ja nicht von ihm, nicht gänzlich aus der Verantwortung flüchten. [mehr lesen]

Gefälschte Fans bei Weleda ? – Rechtliche Bewertung falscher Profile in Sozialen Netzwerken

Ende letzter Woche rumorte eine Geschichte um die Facebook Fanpage von Weleda durch Teile der deutschsprachigen Internetlandschaft. Auf dem Blog www.dialogtexte.com hat Susanne Popp aufgrund eines konkreten Verdachtes eine Vielzahl von Recherchen angestellt, die sie zu dem Ergebnis kommen lassen, dass zahlreiche der „Kundenprofile“ auf der Weleda Fanpage reine Fakes sind.

In dem nachfolgenden Artikel „Chronologie – der Stich ins Wespennest bei Weleda“ beschreibt Susanne Popp, welche Reaktionen auf ihre Berichtserstattung im Blog bzw. Ansprache des Themas auf der Weleda Fanpage erfolgt sind. [mehr lesen]

Social CRM & Recht – Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Kundenakquise und-pflege in und über Soziale Netzwerke

Soziale Netzwerke bieten im Bereich des Customer Relationship Management (CRM) neue spannende Möglichkeiten, Neukunden für die Produkte und Dienstleistungen zu gewinnen, aber auch Bestandskunden zu pflegen.

Tatsächlich spricht vieles dafür, dass entsprechende Strategien und Maßnahmen der Akquise und des Kundenbeziehungsmanagements (siehe auch die einführende Präsentation von Martin Walsh) in den Sozialen Medien (immer öfter unter dem Stichwort Social CRM zusammengefasst) mehr Erfolg versprechen, als z.B. E-Mailmarketing. Zahlreiche Profilinformationen können helfen, potentielle Kundengruppen deutlich besser zu identifizieren, als dies z.B. beim E-Mailmarketing möglich ist (siehe auch die Infografik zur Entwicklung von Social CRM). [mehr lesen]

Social Media & Recht – LG Nürnberg äußert sich zu unfreiwilligen Unternehmensprofilen bei XING, Facebook & Co

Einige soziale Netzwerke erstellen selbständig Unternehmensprofile, sobald eine bestimmte Zahl von Mitarbeitern eines bestimmten Unternehmens bei der jeweiligen Plattform angemeldet ist. So fasst z.B. XING Mitarbeiter, die denselben Arbeitgeber eingeben nach bestimmten Kriterien unter einem entsprechenden Firmenprofil zusammen, auch wenn das jeweilige Unternehmen dies nicht ausdrücklich beauftragt hat.

Auch bei Facebook werden in letzter Zeit vermehrt Unternehmensprofile angelegt, ohne dass die jeweiligen Unternehmen dies veranlasst haben. Bei Facebook werden im Rahmen der jeweiligen Unternehmensseite oft erst einmal die Informationen zugrunde gelegt, die Wikipedia über das jeweilige Unternehmen führt. [mehr lesen]

Twitter & Recht – Eine Zusammenfassung der ersten straf- und wettbewerbsrechtlichen Fälle

Letzte Woche hat sich auch in der Rechtswirklichkeit gezeigt, dass die 140 Zeichen kurzen Äußerungen (sogenannte „Tweets“) auf dem Micro-Bloggingdienst Twitter durchaus rechtliche Folgen nach sich ziehen können.

Nachdem vor kurzem bereits die Stadt Mannheim um die Herausgabe „ihres“ Twitter Accounts www.twitter.com/mannheim gestritten hatte, sind nun weitere Fälle bekannt geworden, in denen

a) eine einstweilige Verfügung wegen eines Links auf Twitter auf einen wettbewerbswidrigen Text ergangen ist
b) eine anwaltliche Abmahnung wegen Spams auf Twitter versandt worden ist und
c) eine Strafanzeige wegen eines beleidigenden Tweets erhoben worden ist.
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Facebook klagt gegen StudiVZ – reloaded

Nach dem Facebook gegen StudiVZ bereits in den USA vorgegegangen ist und StudivZ gegen diese Vorwürfe seinerseits vor dem LG Stuttgart negative Feststellungsklage eingelegt hat, läuft offensichtlich ein weiteres Verfahren vor dem LG Köln (Az.: 33 O 374/08).

Nach Angaben auf Spiegel Online basiert diese Klage auf folgenden Vorwürfen:

StudiVZ sei ein Plagiat des amerikanischen Facebook-Originals, lautet nach Angaben der Gerichtspressestelle der in der ersten mündlichen Verhandlung vorgelegte Vorwurf. StudiVZ habe mit seinem Logo, Features und seinem Service geistiges Eigentum von Facebook kopiert. Zudem soll StudiVZ illegal auf Facebook-Computersysteme Zugriff gehabt und sich Daten – darunter den Facebook-Quellcode – verschafft haben. Die Ähnlichkeit der beiden Seiten lässt sich kaum bestreiten, noch dazu gewährten die Entwickler von StudiVZ einen pikanten Einblick in ihr Programm: Eine Fehlermeldung der StudiVZ-Seite zeigte, dass die Programmierer ihrer Anwendung den Namen „Fakebook“ gegeben hatten. [mehr lesen]

Neues Marketing – und Werberecht – Aktuelle Änderungen des UWG und deren Auswirkungen

Zum 30.12.2008 wurden im deutschen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien (unter anderem der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken zwischen Unternehmern und Verbrauchern) diverse Änderungen vorgenommen. Neben einzelnen Umfomulierungen des Gesetzes deren Auswirkungen nachfolgend kurz erläutert werden, soll insbesondere auch die neu eingeführte sogenannte „Schwarze Liste“ vorgestellt werden, die relativ konkret 30 geschäftliche Handlungen auflistet, die immer verboten sind und damit auch unter Wettbewerbern abgemahnt werden können. [mehr lesen]

Empfehlungsmarketing im Internet – Tell-a-Friend Funktion nur unter engen Grenzen rechtlich zulässig

Eine Vielzahl von Online-Shops und anderen Plattformen bieten eine Funktion an, mit der man Freunde, Bekannte oder Kollegen über den jeweiligen Inhalt (sei es ein konkretes Produkt, einen Artikel oder ein anderweitiges Angebot) informieren kann. Dazu gibt man die E-Mailadresse des Bekannten (oft auch die eigene Adresse inklusive Namen) ein und kann noch eine kurze Botschaft beifügen. Der Plattformbetreiber sendet diese Empfehlung dann per E-Mail an den Dritten.

Was viele Plattformbetreiber nicht wissen ist, dass diese sogenannte Tell-a-Friend Funktion auf Grundlage einer Entscheidung des LG Nürnberg (Entscheidung vom 04.03.2004 Az. 4 HKO 2056/04) rechtswidrig ist. [mehr lesen]