Zum 30.12.2008 wurden im deutschen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien (unter anderem der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken zwischen Unternehmern und Verbrauchern) diverse Änderungen vorgenommen. Neben einzelnen Umfomulierungen des Gesetzes deren Auswirkungen nachfolgend kurz erläutert werden, soll insbesondere auch die neu eingeführte sogenannte „Schwarze Liste“ vorgestellt werden, die relativ konkret 30 geschäftliche Handlungen auflistet, die immer verboten sind und damit auch unter Wettbewerbern abgemahnt werden können.