In einem aktuellen Urteil hat das OLG Frankfurt (Az.: 6 U 139/08) entschieden, dass den Betreiber einer so genannten Online Anzeigenplattform gewisse Pflichten treffen, dafür zu sorgen, dass Dritte die auf der Plattform eigene Anzeigen schalten die Impressumspflicht erfüllen. Mit Online Anzeigenplattform sind Seiten wie ebay, tradoria, zlio etc gemeint, die es Dritten ermöglichen, eigene (Verkaufs-)anzeigen auf der Plattform einzustellen und so Gegenstände zum Verkauf anbieten.
Konkret heißt das also, dass eine Anzeigenplattform unter bestimmten Voraussetzungen dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn im Rahmen gewerblichen Anzeigen Dritter auf der Plattform das Impressum fehlt.