Wie auch einige deutsche Internetmedien berichtet haben, läuft in den USA derzeit ein Rechtsstreit, der auf den ersten Blick erstaunen mag. Das Internetportal Phonedog, in dem Mobiltelefone und Smartphones bewertet und besprochen werden, verklagt seinen ehemaligen Mitarbeiter Noah Kravitz auf 340.000 $ Schadenersatz, weil er Twitter Follower seines ehemaligen Accounts www.twitter.com/phonedog_Noah auf seinen privaten Account twitter.com/noahkravitz übertragen haben soll. Phonedog meint, dass der ehemalige Arbeitnehmer die 17.000 Kontakte des ehemals geschäftlichen Account nicht hätte einfach auf seinen privaten Account „mitnehmen“ dürfen und macht – aus Sicht des Unternehmens – eine einfache Rechnung auf: 17.000 Follower mit einem Wert von jeweils 2,50 $ führen für die Zeit von 8 Monaten zu einem Schadenersatzanspruch von 340.000 €.
Account Grabbing in Social Media – Ansprüche auf den „eigenen“ Namen bei Twitter, Facebook & Co
Vor einigen Jahren hatten sich zahlreiche Unternehmen mit dem Phänomen des Domaingrabbing auseinanderzusetzen, bei dem Dritte vorrangig bekannte Unternehmens-, Marken- oder Produktnamen verschiedenster Unternehmen als Domains registriert hatten. Die Registrierung diente allein dem Zweck, den Unternehmen die jeweiligen Domains später gegen Zahlung eines „Lösegeldes“ zum Verkauf anzubieten.
Diese teilweise auch als Cybersquatting bezeichnete Entwicklung vollzieht sich derzeit mit den Namen von Benutzerkonten (nachfolgend auch Accounts) bei den bekannten Social Media Plattformen nach, die in der Regel den „Namen“ des jeweiligen Accounts darstellen und sich auch in der entsprechenden Domain wiederfinden. [mehr lesen]
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