Gestern hat Meta in seinem Beitrag Making AI Work Harder for Europeans verkündet, dass ab Ende Mai 2025, die öffentlich zugänglichen Inhalte volljähriger europäischer Nutzer:innen von Facebook und Instagram für das Training eigener KI-Modelle verwendet werden sollen. Dies betrifft sowohl aktuelle als auch vergangene Beiträge, Kommentare und Fotos. Ursprünglich war der Trainingsbeginn bereits 2024 vorgesehen, wurde jedoch aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken der irischen Datenschutzbehörde (IDPC) verschoben.? Die Daten sollen wohl genutzt werden, um die KI-Technologie in Metas Produkten zu entwickeln und zu verbessern. Sie werden aber auch außerhalb der Meta-Netzwerke zum Beispiel für das Training des Sprachmodells Llama genutzt.
Zur Legitimation dieser Datenverarbeitung möchte sich Meta auf seine berechtigten Interessen (Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO) stützen. Hierfür müsste also ein legitimes Interesse von Meta am KI-Training anzunehmen sein, ohne dass die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen volljährigen Nutzer:innen in der Europäischen Union überwiegen. Bei der insofern vorzunehmenden Interessenabwägung kann es eine entscheidende Rolle spielen, ob bzw. inwiefern die Nutzerdaten vor dem Training pseudonymisiert werden. Relevant dürfte in diesem Zusammenhang auch, wie Meta gewährleistet, dass die Nutzer:innen über diese (neue) Verarbeitung Art. 13 DSGVO entsprechend informiert werden. Es ist durchaus fraglich, ob eine bloße Ergänzung der (ohnehin recht umfassenden) Datenschutzhinweise der Plattformen insoweit ausreichen.
Auch wenn die Legitimation der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage berechtigter Interessen in dem vorliegenden Fall durchaus umstritten ist, so bleibt den Nutzer nach dem derzeitigen Ansatz zumindest die Option der geplanten Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen.
Nutzer:innen, die nicht möchten, dass ihre Daten für das KI-Training verwendet werden, müssen gegebenenfalls allerdings aktiv widersprechen.
Der Widerspruch kann direkt über die jeweiligen Apps oder über die folgenden Links erfolgen:
- Facebook: https://www.facebook.com/help/contact/712876720715583
- Instagram: https://help.instagram.com/contact/767264225370182
Um sicherzustellen, dass die eigenen Daten nicht in das KI-Training einfließen, sollte der Widerspruch vor Ende Mai 2025 eingelegt werden. Ein späterer Widerspruch ist zwar möglich, kann jedoch nicht verhindern, dass bereits verwendete Daten im KI-Modell verbleiben, da diese technisch nicht mehr entfernt werden können.?
Auch wenn es (z.B. bei entsprechender Pseudonymisierung oder Anonymisierung) durchaus Ansätze gibt, ein KI-System mit personenbezogenen Daten auf der Grundlage berechtigter Interessen zu trainieren, ist die Zulässigkeit des Vorgehens von Meta aufgrund der Menge und Sensibilität mancher Inhalte auf Facebook und Instagram durchaus fraglich.
Weitere Informationen und Hintergründe finden sich auf der Webseite des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz https://datenschutz-hamburg.de/news/meta-ki-training-mit-persoenlichen-daten